Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 67
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 59/2006  des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im November 2005 die Richtlinie 2005/68/EG über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG erlassen. Die Richtlinie ist bis zum 10. Dezember 2007 in liechtensteinisches Recht umzusetzen.
Mit der Richtlinie erfolgt eine Harmonisierung des Aufsichtsrahmens für Rückversicherungsunternehmen. Diese können nunmehr unter Aufsicht der zuständigen Behörden des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats mittels europäischem Pass ihre Dienstleistungen in sämtlichen Mitgliedstaaten des EWR-Abkommens erbringen. Dadurch wurde eine Lücke in der europäischen Versicherungsgesetzgebung, die zwar bereits die Rückversicherungstätigkeiten von Direktversicherungsunternehmen regelt, aber keine Vorschriften über die auf Rückversicherungsgeschäfte spezialisierte Unternehmen enthält, geschlossen.
Für die Anlage von Vermögenswerten wurde der "Grundsatz der Vorsicht" festgelegt. Einzelstaatliche Bestimmungen betreffend Besicherungspflichten für Rückversicherungsunternehmen, welche bisher die Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigten, sollen abgeschafft werden.
Die vorliegende Richtlinie wird voraussichtlich durch eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes umgesetzt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
3
Vaduz, 16. August 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 59/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 2. Juni 2006 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 2. Juni 2006 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Frist bis 10. Dezember 2007 vor, innerhalb derer die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften zu erlassen haben, um der vorliegenden Richtlinie zu entsprechen.
Landtagssitzungen
21. September 2006
Stichwörter
Auf­sicht Rückversicherungsunternehmen
EG-Richt­linie 2002/83/EG (Har­mo­ni­sie­rung des Auf­sichts­rah­mens für Rückversicherungsunternehmen)
EG-Richt­linie 73/239/EWG (Har­mo­ni­sie­rung des Auf­sichts­rah­mens für Rückversicherungsunternehmen)
EG-Richt­linie 92/49/EWG (Har­mo­ni­sie­rung des Auf­sichts­rah­mens für Rückversicherungsunternehmen)
EG-Richt­linie 98/78/EG (Har­mo­ni­sie­rung des Auf­sichts­rah­mens für Rückversicherungsunternehmen)
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 59/2006 (Har­mo­ni­sie­rung des Auf­sichts­rah­mens für Rückversicherungsunternehmen)
Rück­ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen, Aufsicht
Ver­si­che­rungen, Auf­sicht Rückversicherungsunternehmen