Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 70
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen und Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) aufgeworfenen Fragen
 
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Am 12. April 2024 hat der Landtag über die Abänderung des Gesetzes betreffend die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) in erster Lesung beraten. Die Kernpunkte der Revision sind insbesondere die Verhinderung von neuen unerwünschten Umverteilungen in der Zukunft, die teilweise Kompensation der bereits erfolgten unerwünschten Umverteilungen sowie die nachhaltige Sicherung der Pensionsversicherung des Staates. Der Landtag sprach sich mit 23 Stimmen für das Eintreten auf die Vorlage aus.
In der Eintretensdebatte wurden vor allem die Verzinsung des Vorsorgekapitals thematisiert sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine variable Rente. Die Regierung zeigt mit dieser Stellungnahme das Zusammenwirken der verschiedenen Parameter einer Vorsorgeeinrichtung auf und beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein
Landesverwaltung
Alle Anschlüsse der SPL
 
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Vaduz, 09. Juli 2024
LNR 2024-985
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG; BuA Nr. 20/2024) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 12. April 2024 wurde die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) (BuA Nr. 20/2024) in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Dem Eintreten auf die Vorlage wurde mit 23 Stimmen zugestimmt.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Die Fragen werden, sofern dies seitens der Regierung nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Stichwörter
Schaf­fung betrieb­liche Per­so­nal­vor­sorge des Staates
Schaf­fung Grund­lage variable Rente
Ver­zin­sung Vorsorgekapital