Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 75
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Recht­li­ches
4.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung einer Richterstelle beim  Fürstlichen Landgericht   
 
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Beim Fürstlichen Landgericht bestehen seit 2004 14 unbefristete Landrichter-stellen. Anlässlich einer Gerichtsrevision im Jahr 2010 wurden vom damaligen Revisor aufgrund des Geschäftsanfalls 16,14 benötigte Richterstellen errechnet. Eine Aufstockung der Landrichterstellen fand damals allerdings nicht statt.
Die Regierung beschloss im Jahr 2016, beim Landgericht, beim Obergericht und beim Obersten Gerichtshof eine Revision im Sinne von Art. 51 GOG über den Untersuchungszeitraum 2010 bis 2015 durchzuführen. Im Revisionsbericht wird aufgrund der Ressourcenüberprüfung für die Landrichterinnen bzw. Landrichter ein Personalbedarf von insgesamt 15,05 Richterstellen ausgewiesen.
Da die Anzahl und Komplexität der vom Landgericht abzuführenden Verfahren in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, soll eine weitere Landrichterstelle geschaffen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Fürstliches Landgericht
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Vaduz, 26. September 2017
LNR 2017-1134
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer Richterstelle beim Fürstlichen Landgericht zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Beim Landgericht bestehen seit 2004 14 unbefristete Landrichterstellen. Grundlage der damaligen Schaffung von 14 Landrichterstellen (Umwandlung von drei im Jahr 2000 noch befristet eingerichteten Stellen) war eine Organisationsanalyse von Ernst & Young vom 6. Dezember 2004, in welcher der Bedarf dieser Stellen ausgewiesen wurde.
Anlässlich der Gerichtsrevision des Obergerichtes und des Landgerichtes im Jahr 20101 wurden vom Revisor Dr. Peter Tischler, Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Tirol i.R., aufgrund des Geschäftsanfalls 2.14 fehlende Richterstellen -
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errechnet. Eine Aufstockung der Landrichterstellen fand damals allerdings nicht statt.
Die Regierung beschloss im Jahr 2016, beim Landgericht, beim Obergericht und beim Obersten Gerichtshof eine Revision im Sinne von Art. 51 GOG über den Untersuchungszeitraum 2010 bis 2015 durchzuführen. Neben dem ordnungsgemässen Geschäftsgang der Gerichte und der einzelnen Gerichtsabteilungen und Senate wurden auch organisatorische Aspekte untersucht. Der ordnungsgemässe Geschäftsgang der Gerichte und der einzelnen Gerichtsabteilungen wurde von Herrn Rudolf Fehr, ehemaliger liechtensteinischer Obergerichtspräsident, geprüft. Die Auslastung, die Effizienz und die Funktionstüchtigkeit der Gerichte sowie deren Aufbau- und Ablauforganisation wurden durch Beat Sterchi, Rechtsanwalt, SwissLegal, untersucht. Er hat in den Jahren 2003 und 2004 auch die oben erwähnte Organisationsanalyse von Ernst & Young geleitet und die Gesetzgebungsarbeiten für das neue Gerichtsorganisations- und Richterdienstgesetz als Fachexperte begleitet.
In diesem Revisionsbericht von Sterchi/Fehr wird aufgrund der Ressourcenüberprüfung für die Landrichterinnen bzw. Landrichter ein Personalbedarf von insgesamt 15,05 Richterstellen ausgewiesen.
Dieser Personalbedarf wurde von den Gerichtspräsidien der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Rahmen von Gesprächen aufgrund der bestehenden Arbeitslast beim Landgericht (vgl. hierzu nachfolgend unter Punkt 2.) bestätigt.



 
1Schriftlicher Revisionsbericht vom 13. Mai 2010
 
Stichwörter
Fürst­li­ches Landgericht
Schaf­fung einer Richterstelle