Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 78
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung des Initiativbegehrens
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung des angemeldeten Initiativbegehrens "Casino-Verbot" zur Abänderung der Landesverfassung
 
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Mit Datum vom 23. März 2022 meldeten drei Vorstandsmitglieder der Interessengemeinschaft IG VolksMeinung bei der Regierung eine Verfassungsinitiative "Casino-Verbot" zur Vorprüfung an.
Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die gemäss Art. 70b Abs. 1 des Volksrechtegesetzes erforderliche Vorprüfung des Initiativbegehrens hinsichtlich dessen Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen sowie der Erfüllung weiterer rechtlicher Vorgaben zuhanden des Landtages vor.
Die Regierung kommt dabei zum Schluss, dass die Verfassungsmässigkeit des Initiativbegehrens gegeben ist und auch die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Ebenso lässt sich ein Casino-Verbot im Rahmen des EWR-Abkommens rechtfertigen, sofern dieses nicht-diskriminierend umgesetzt wird und angemessene Übergangsfristen für bestehende Casinos vorgesehen werden. Eine nicht-diskriminierende Umsetzung bedingt, dass Geldspiele mit vergleichbaren oder höheren Risiken, wie bspw. Online-Geldspiele, ebenfalls vollständig untersagt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Stabsstelle EWR
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Vaduz, 12. Juli 2022
LNR 2022-1079
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung des angemeldeten Initiativbegehrens "Casino-Verbot" zur Abänderung der Landesverfassung zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Datum vom 23. März 2022 wurde bei der Regierung durch drei Vorstandsmitglieder der Interessengemeinschaft IG VolksMeinung eine Verfassungsinitiative "Casino-Verbot" im Sinne von Art. 64 Abs. 4 der Verfassung1 zur Vorprüfung nach Art. 70b Volksrechtegesetz2 angemeldet.
Der Wortlaut der Initiative samt Begründung ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt. Die Initianten bringen zusammengefasst vor, dass das überbor-
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dende gewerbsmässige Anbieten von Glücksspielen in Casinos nicht länger tragbar sei. Dem Vereinszweck der IG folgend würden Massnahmen angestrebt, die sich dazu eignen, einer Ansiedlung weiterer Casinos entgegenzutreten und für die hierzulande schon tätigen Casinobetriebe eine Exit-Strategie vorzusehen, d.h. eine Betriebsschliessung - nach Massgabe von Übergangsbestimmungen - in absehbarer Zeit. Massnahmen, die einen Casinobetrieb nur qualitativ oder quantitativ regulierten, würden nicht ausreichen.
Im Bereich Geldspiel ist die Ausgangslage in rechtlicher Hinsicht wie folgt: Seit Inkrafttreten des revidierten Geldspielgesetzes3 per 1. Oktober 2016 gilt in Liechtenstein für die Zulassung von Spielbanken ein sog. Polizeibewilligungssystem. Demnach wird jedem Gesuchsteller, der die gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, eine Bewilligung zum Betreiben einer Spielbank erteilt. Das heisst, Gesuchsteller haben einen Rechtsanspruch auf Bewilligungserteilung, wenn sie die im GSG und in der dazugehörigen Spielbankenverordnung4 festgelegten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen. Das Polizeibewilligungsverfahren ersetzte das mit Erlass des GSG am 1. Januar 2011 eingeführte Konzessionssystem. In der gestützt auf das GSG erlassenen Verordnung war eine einzige Konzession vorgesehen, welche jedoch infolge eines mehrjährigen Rechtsstreits nicht vergeben wurde. Mit der Schaffung des GSG wurde gleichzeitig das bis anhin geltende, im Gesetz vom 14. März 1949 betreffend die verbotenen Spiele und Wetten5 verankerte Spielbankenverbot aufgehoben.



 
1Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921 (LV), LGBl. 1921 Nr. 15 idgF.
 
2Gesetz vom 17. Juli 1973 über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG), LGBl. 1973 Nr. 50 idgF.
 
3Geldspielgesetz (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235 idgF.
 
4Spielbankenverordnung (SPBV) vom 21. Dezember 2010, LGBl. 2010 Nr. 439 idgF.
 
5LGBl. 1949 Nr. 7.
 
Stichwörter
Casino-Verbot EWRA-konform
Ini­tia­tiv­be­gehren IG Volksmeinung
Über­gangs­fristen angemessen
Umset­zung nicht diskriminierend
Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit