Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 85
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.1E-Govern­ment-Gesetz
1.2Zus­tell­ge­setz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des E-Government-Gesetzes aufgeworfenen Fragen
 
4
In seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des E-Government-Gesetzes in erster Lesung beraten und einhellig begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden. Von den Abgeordneten wurden einige generelle Fragen gestellt, insbesondere zur verpflichtenden elektronischen Kommunikation, zur eID für juristische Personen und zum geplanten Bürgerportal. Daneben wurden weitere Fragen zu einzelnen Bestimmungen vorgebracht, die im Rahmen dieser Stellungnahme beantwortet werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Alle Amtsstellen
Gemeinden
Gerichte
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
5
Vaduz, 1. September 2020
LNR 2020-1145
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des E-Government-Gesetzes (BuA Nr. 47/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des E-Government-Gesetzes in erster Lesung beraten und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war einhellig.
Anlässlich der ersten Lesung wurden einige grundsätzliche Fragen vorgebracht sowie mehrere Fragen zu den einzelnen Artikeln. Mit der vorliegenden Stellungnahme werden diese Fragen beantwortet, soweit sie vom Regierungschef nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden.
Die Fragen zu den Kernthemen der Vorlage, insbesondere zur verpflichtenden elektronischen Kommunikation, zur elektronischen Identität sowie zum Bürgerkonto, wurden weitestgehend im Bericht und Antrag sowie vom Regierungschef
6
anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im Landtag bereits beantwortet bzw. wurden dazu Ausführungen gemacht. Die Regierung erachtet es jedoch als wichtig und zielführend, in diesen Bereichen für die notwendige Klarheit zu sorgen, weshalb nachfolgend nochmals ausführlich zu diesen Themen Stellung bezogen wird.
LR-Systematik
1
17
172
1
17
172
LGBl-Nummern
2020 / 360
2020 / 359
Landtagssitzungen
30. September 2020
Stichwörter
Abän­de­rung E-Govern­ment-Gesetz
Bür­ger­konto
Bür­ger­portal
Digi­tale Agenda Liechtenstein
E-GovG
eID für juris­ti­sche Personen
elek­tro­ni­sche Identifizierung
Noti­fi­ka­tion und eIDAS Node
Ums­tel­lung beste­hendes eID Systems
ver­pflich­tende elek­tro­ni­sche Kommunikation