Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Initiativbegehren zur Aufhebung des Gesetzes über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (Privatisierung Radio L)
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Mit Datum vom 2. August 2024 reichten Herr Erich Hasler, Eschen, Herr Pascal Ospelt, Triesen, Herr Thomas Rehak, Triesen, sowie Herr Simon Schächle, Eschen, das Initiativbegehren vom 5. März 2024 zur Aufhebung des Gesetzes über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (Privatisierung Radio L) mit von den Gemeindevorstehungen bescheinigten Unterschriften ein.
Die Regierung hat die eingereichten Unterschriften überprüft und 1'729 gültige Unterschriften festgestellt. Das Initiativbegehren ist somit zustande gekommen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Stabsstelle Regierungskanzlei
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Vaduz, 20. August 2024
LNR 2024-1184
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Initiativbegehren vom 5. März 2024 zur Aufhebung des Gesetzes über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (Privatisierung Radio L) zu unterbreiten.
Mit Datum vom 5. März 2024 reichten Herr Erich Hasler, Eschen und Herr Pascal Ospelt, Triesen, ein Initiativbegehren zur Aufhebung des Gesetzes über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (Privatisierung Radio L) bei der Regierung ein.
Nach der gemäss Art. 70b des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG) erfolgten Vorprüfung
1 der Initiative durch den Landtag machte die Regierung diese am -
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20. Juni 2024 kund und setzte gemäss Art. 70 Abs. 1 Bst. b VRG den 2. August 2024 als Ablaufdatum zur Einreichung der Unterschriften fest.
Am Freitag, 2. August 2024, wurden bei der Regierung insgesamt 890 Unterschriftenbogen mit den von den Gemeindevorstehungen bescheinigten Unterschriften eingereicht.