Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 90
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Die Verhandlungen
3.Anlass der Vorlage
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Ver­nehm­las­sung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Finan­zi­elle, per­so­nelle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009-2014
 
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Der EWR-Finanzierungsmechanismus dient zur Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Beim Mechanismus für die Jahre 2009-2014 handelt sich um den vierten Finanzierungsmechanismus seit Inkrafttreten des EWR-Abkommens, mit welchem die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen ihre finanziellen Anstrengungen zur Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren EWR-Mitgliedstaaten fortführen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Staaten erhöht und es sollen mittelfristig für die EWR-Staaten neue Handelspartner und Absatzmärkte erschlossen werden. Die Gelder werden in Programme bzw. Projekte in Bereichen wie z.B. Umweltmanagement, erneuerbare Energien, soziale Entwicklung oder Schutz des kulturellen Erbes investiert.
Das Übereinkommen über den EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009-2014 enthält die Verpflichtung, von Seiten der drei EWR/EFTA-Staaten der Europäischen Union zu Handen der Empfängerstaaten während der Periode vom 1. Mai 2009 bis zum 30. April 2014 einen Beitrag in der Höhe von EUR 988,5 Mio. zu leisten. Dieser ist in jährlichen Tranchen zu EUR 197,7 Mio. bereitzustellen. Für Liechtenstein bedeutet dies einen Gesamtbetrag von EUR 2 Mio. pro Jahr, also insgesamt EUR 10 Mio.
Die Regierung beurteilt die vereinbarten Lösungen im Lichte des komplexen Verhandlungsverlaufs, während welchem schliesslich ein Kompromiss gefunden werden musste. Aus wirtschaftlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass mit dem neuen Finanzierungsmechanismus letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Staaten erhöht wird und mittelfristig für die EWR/EFTA-Staaten neue Handelspartner und Absatzmärkte erschlossen werden. Aus politischer Sicht kann damit gerade in der Zeit globaler wirtschaftlicher Schwierigkeiten ein Beitrag zu einer rascheren Erholung auch in den schwächeren Regionen Europas geleistet werden.
Es entstehen weder direkte personelle noch organisatorische oder räumliche Auswirkungen.
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Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium
Ressort Äusseres (Koordination)
Betroffene Amtsstellen
Liechtensteinische Mission in Brüssel
Stabsstelle EWR
Amt für Auswärtige Angelegenheiten (Koordination)
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Vaduz, 31. August 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 zu unterbreiten.
1.1Einführung
Gemäss Artikel 1 des EWR-Abkommens (EWRA) ist dessen Ziel, "(...) eine beständige und ausgewogene Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung gleicher Regeln zu fördern, um einen homogenen Europäischen Wirtschaftsraum zu schaffen."
Diese Homogenität des EWR, die eine Anpassung der nationalen Regeln der drei EWR/EFTA-Staaten an die Regeln des EU-Binnenmarktes beinhaltet und diesen somit faktisch auf die Märkte der drei EFTA-Staaten ausdehnt, verlangt andererseits, dass sämtliche neuen Mitglieder der EU und damit des EU-Binnenmarktes auch am EWR teilnehmen.
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1. Phase (1993-1997)
Schon die ursprüngliche Fassung des EWRA sah einen Finanzierungsmechanismus "zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten" vor. Diese Bestimmung blieb von den nachfolgenden Revisionen des Abkommens unberührt. Der Finanzierungsmechanismus wird im Abkommen im Teil VIII unter dem Titel "Finanzierungsmechanismus"1, Art. 115-117, sowie im Protokoll 38 EWRA geregelt und war auf fünf Jahre (ursprünglich 1993-1997) angelegt. Damals gab es 12 EU-Staaten und 7 EFTA-Staaten (einschliesslich der Schweiz) , die in den Verhandlungsprozess involviert waren.
2. Phase (1998-2003)
Wegen fortbestehender wirtschaftlicher und sozialer Disparitäten wurde ein zweiter Finanzierungsmechanismus, wiederum für fünf Jahre und nun bis 2003, beschlossen. Dessen Grundlage findet sich im Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 47/2000 vom 22. Mai 2000 über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen ausserhalb der vier Freiheiten (LGBl. 2000 Nr. 291). Wegen der unterschiedlichen Struktur und Rechtsgrundlage wurde er als "Finanzierungsinstrument" bezeichnet. Mittlerweile gab es 15 EU-Staaten (nach dem Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland) und nur noch drei EWR/EFTA-Staaten (nach dem Beitritt der eben genannten Länder zur EU und dem nicht erfolgten Beitritt der Schweiz zum EWR).
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3. Phase (2004-2009)
Das Ende der Laufzeit dieses Finanzierungsinstruments fiel mit dem EU-Beitritt der acht ost- und mitteleuropäischen Länder sowie Maltas und Zyperns im Jahr 2004 zusammen. Diese EU- und damit auch EWR-Erweiterung war der Anlass, einen weiteren Finanzierungsmechanismus einzurichten. Dieser wurde auf ein neues Protokoll 38A gestützt und hatte, nachdem sich die Verhandlungen verzögert hatten, ab dem 1. Mai 2004 eine Laufzeit bis zum 30. April 2009. Parallel dazu schuf Norwegen einen bilateralen Finanzierungsmechanismus mit einem Beitrag, der dem norwegischen Anteil im EWR-Mechanismus, d.h. 94,5%, entsprach. Damit verdoppelte sich der Beitrag Norwegens nahezu.
Auf den 1. Januar 2007 wurde die EU und damit ihr Binnenmarkt um die zwei Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien erweitert. Zur Gewährleistung der Homogenität des EWR mit den entsprechenden Binnenmarktbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) wurde eine parallele Erweiterung des EWR-Abkommens vom 2. Mai 1992 (EWRA) um die zwei neuen EU-Mitglieder unabdingbar. Artikel 128 EWRA sieht dies ausdrücklich vor. Während der Laufzeit 2004-2009 des Finanzierungsmechanismus stiessen zur genannten Staatengruppe somit Bulgarien und Rumänien. Diese beiden Länder wurden für die Restlaufzeit und rückwirkend ab ihrem EU-Beitritt durch ein "Addendum" in den bestehenden Finanzierungsmechanismus 2004-2009 integriert. Die Verbindung zum norwegischen Finanzierungsmechanismus erfolgte in zwei gesonderten bilateralen Abkommen. Es gab nun also 27 EU-Staaten und weiterhin drei EWR/EFTA-Staaten.
4. (aktuelle) Phase (2009-2014)
Seit dem Sommer 2008 waren Verhandlungen zum Abschluss eines weiteren, vierten, Finanzierungsinstruments im Gange. Die EU-Kommission hatte dabei die Zielvorstellung, einen einzigen Mechanismus einzurichten, d.h. die Verschmel-
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zung des EWR-Mechanismus mit den bilateralen Zahlungen Norwegens zu erreichen. Dieser Mechanismus sollte dauerhaft angelegt, also nicht mehr auf fünf Jahre beschränkt sein. Zudem erwartete sie eine kräftige Erhöhung der Zahlungen.
Es folgt nun im Sinne einer Gesamtübersicht die Darstellung der bisherigen Finanzierungsmechanismen im Hinblick auf die Kosten für Liechtenstein.



 
1Der englische Ausdruck "Financial Mechanism" wurde nicht einheitlich ins Deutsche übersetzt., indem Deutsch der Ausdruck "Finanzierungsmechanismus", "Finanzierungsinstrument" bzw. "Finanzmechanismus" verwendet wurde und wird. Dieser Situation wird in der Darstellung im Bericht und Antrag Rechnung getragen.
 
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2011 / 066
Landtagssitzungen
22. September 2010
Stichwörter
EFTA-Beschluss Nr. 3/2010/SC (interne Kos­ten­auf­tei­lung des EWR-Finanzierungsmechanismus)
EWR-Finanzierungsmechanismus
Ungleich­ge­wicht, soziales und wirt­schat­li­ches, im EWR