Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 90
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­hältnis zur Schweiz
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 186/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt)
 
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Die Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt dient der Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens für die Wahrnehmung von Rechten, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen der Rechtsinhaber kollektiv verwaltet werden. Sie legt zu diesem Zweck Mindeststandards für die Leitungsstrukturen, Transparenz und das Berichtswesen von europäischen Verwertungsgesellschaften fest und enthält Vorschriften für eine verbesserte Aufsicht der Organisationen. Darüber hinaus beinhaltet die Richtlinie neue Regeln für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an Musikwerken für die Online-Nutzung.
Ziel der Richtlinie ist es, Rechtsinhabern ein Mitspracherecht bei der Vergabe von Rechten an Musikwerken für die Online-Nutzung zu geben. Gleichzeitig werden die neuen Regeln auch die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung an Musikwerken vereinfachen.
Die Richtlinie wird durch ein neues Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz; VGG) ins nationale Recht umgesetzt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 24. Oktober 2017
LNR 2017-1279
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 186/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 22. September 2017 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 22. September 2017 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss mit Beschluss Nr. 186/2017 die Übernahme der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt1 in das EWR-Abkommen beschlossen.
Die Richtlinie ist am 10. April 2014 in der EU in Kraft getreten und sah eine Frist bis am 10. April 2016 vor, innerhalb derer die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsvorschriften zu erlassen hatten. In Liechtenstein bestimmt sich das
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Umsetzungsdatum nach dem Datum des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie in das EWR-Abkommen.



 
1ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 72.
 
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2021 / 176
Landtagssitzungen
05. Dezember 2017