Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2007 / 62
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Ziele der Aus­sen­po­litik im Allgemeinen
3.Schwer­punkte der Aussenpolitik
4.Wei­tere The­men­be­reiche der Aussenpolitik
5.Ebenen der inter­na­tio­nalen Zusammenarbeit
6.Die Zustän­dig­keiten in der liech­tens­tei­ni­schen Aussenpolitik
7.Infra­struktur, per­so­neller und finan­zi­eller Aufwand
8.Zusam­men­fas­sung und Ausblick
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
5.3.6Beziehungen zum Heiligen Stuhl
Die römisch-katholische Kirche ist gemäss der Verfassung "Landeskirche" und geniesst den vollen Schutz des Staates. Der Heilige Stuhl spielt in verschiedenen internationalen Organisationen wie der UNO, der OSZE und dem Europarat sowie in anderen internationalen Gremien eine aktive Rolle. Durch seine weltweite Präsenz und Ausstrahlung, nicht zuletzt in Fragen der Friedenspolitik und der Menschenrechte, ergeben sich weitere aussenpolitische Berührungspunkte. Die Beziehungen zum Heiligen Stuhl werden von einem nicht residierenden Botschafter Liechtensteins wahrgenommen, wobei der Informations- und Meinungsaustausch in den genannten Bereichen sowie protokollarische Obliegenheiten im Vordergrund stehen.
5.3.7Bilaterale Beziehungen zu anderen Staaten
Die bilateralen Beziehungen Liechtensteins zu den anderen Staaten sind vor dem Hintergrund der aussenpolitischen Möglichkeiten Liechtensteins und mit Hinblick auf seine prioritäre Orientierung zu seinen beiden Nachbarstaaten und den genannten anderen Drittstaaten zu sehen und naturgemäss Beschränkungen unterworfen. Andererseits haben auch Drittstaaten in sehr unterschiedlichem Ausmass ein allgemeines Interesse an Beziehungen zu Liechtenstein. Trotzdem ergeben sich in einzelnen Fällen besondere Beziehungen zu Liechtenstein, die im
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Einzelfall auch zum Abschluss einzelner Abkommen in spezifischen Bereichen führen können.25
Mit dem Beitritt Liechtensteins zur UNO und durch die Entwicklung der europäischen Integration hatte sich ein vermehrtes Bedürfnis nicht nur für Liechtenstein, sondern auch für seine Partner ergeben, in direkte diplomatische Beziehungen zu treten. So haben derzeit (Stand Mitte April 2007) auf der Basis des Modells nicht residierender Botschafter 73 Staaten sowie der Souveräne Malteser Ritterorden und die Europäische Union einen Botschafter in Liechtenstein akkreditiert. 37 Staaten unterhalten mit Liechtenstein direkte konsularische Beziehungen (vgl. Beilage).
In der Regel übernimmt die Schweiz aufgrund eines Briefwechsels vom 21./24. Oktober 1919 die Vertretung der liechtensteinischen Interessen in jenen Staaten, in welchen die Schweiz selbst vertreten ist und Liechtenstein keinen Vertreter akkreditiert hat. Im konsularischen Bereich hat die Schweiz mit Österreich eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach der eine Staat den andern in jenen Ländern vertritt, in welchem letzterer nicht selbst vertreten ist. Auf der Basis des Briefwechsels von 1919 ist Liechtenstein in diese Vereinbarung einbezogen. So kann sich eine Person liechtensteinischer Staatsangehörigkeit im Bedarfsfall im Ausland an eine österreichische konsularische Vertretung richten, falls die Schweiz im betreffenden Land keine Vertretung unterhält.
Neben den erwähnten diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Liechtenstein sowie den schweizerischen Vertretungen bestehen in multilateralen Gremien wie der UNO, der OSZE, dem Europarat und innerhalb des Politischen Dialogs im Rahmen des EWR nützliche Kontakte mit anderen Staaten. Von besonderem Wert sind auch die persönlichen Kontakte S.D. des Landesfürsten
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sowie liechtensteinischer Landtags- und Regierungsvertreter mit den offiziellen Vertretern anderer Staaten im Rahmen bilateraler Besuche oder bei multilateralen Treffen.



 
25Als Beispiele seien die bilateralen Abkommen mit Costa Rica über die kulturelle Zusammenarbeit und über die Zusammenarbeit auf dem Bildungssektor und das bilaterale Abkommen mit Italien betreffend soziale Sicherheit.
 
5.3.8Zusammenarbeit mit anderen europäischen Kleinstaaten
Es besteht keine institutionalisierte Zusammenarbeit unter den europäischen Kleinstaaten. Die doch recht unterschiedliche Ausgangslage, d.h. die jeweiligen Beziehungen zu den wichtigsten Nachbarstaaten, aber auch die unterschiedliche Form der Beziehungen zur EU würden einer solchen institutionalisierten Zusammenarbeit gewisse Grenzen setzen. Auf Regierungs- und Beamtenebene finden aber doch ein gegenseitiger Informationsaustausch und - wie etwa im Verhältnis zwischen Liechtenstein und Andorra - beinahe regelmässige Gespräche statt. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Grössenordnungen der anderen europäischen Kleinstaaten. Luxemburg und Malta haben insofern einen anderen Status als die anderen, als sie Mitglieder der EU sind.
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Staat
(Reihenfolge gemäss Bevölkerungszahl)
Fläche in km2
(gerundet)
Bevölkerungszahl
(gerundet)
Luxemburg
2'586
475'000
Malta
316
400'000
Island
102'927
310'000
Andorra
468
75'000
Liechtenstein
160
35'000
Monaco
2
32'000
San Marino
61
30'000
Landtagssitzungen
22. Juni 2007
Stichwörter
Aus­sen­po­litik, Bericht