Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 124
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.All­ge­meines
3.Beant­wor­tung des Postulates
II.Antrag der Regierung
 
3.1.1 Positive Aspekte von Sunset Legislation
Die Befürworter von Sunset Legislation gehen davon aus, dass durch die Einführung von Verfallsklauseln für Rechtsvorschriften eine unkontrollierte Zunahme von Regelungen verhindert wird, weil veraltete und unnütze Rechtsvorschriften automatisch ausser Kraft treten. Dabei wird angenommen, dass die mit der Befristung verbundene Beweislastumkehr in vielen Fällen zum Auslaufen der Norm führt.
Als weiterer positiver Aspekt wird das mit einer Sunset-Klausel regelmässig verknüpfte Evaluationsverfahren genannt. So kann die vermehrte Nutzung von Verfallsklauseln dazu führen, dass die organisatorischen und instrumentellen Voraussetzungen für die Entbürokratisierungspolitik insgesamt verbessert werden. Die an die Verfallsklauseln gekoppelten Evaluationspflichten können einen wesentlichen Beitrag zur Herausbildung von Expertise und Kultur der Evaluation in der Rechtsetzung und damit zu einer immer besseren Einschätzung von Kosten und/oder Nutzen von Regulierungen leisten.
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3.1.2Negative Aspekte von Sunset Legislation
Sunsetting-Verfahren bedingen, wenn sie gewissenhaft durchgeführt werden, einen erheblichen Einsatz von Ressourcen sowohl beim Landtag als auch bei Regierung und Verwaltung. Dies ergibt sich vor allem aus dem Umstand, dass neben der üblichen parlamentarischen Arbeit und Regierungstätigkeit, alle Gesetze und Verordnungen turnusmässig immer wieder behandelt und neu beschlossen werden müssten, um deren Ausserkrafttreten zu verhindern. Dies führt zu einem massiv gesteigerten Aufwand sowohl für die Verwaltung als auch - soweit es die Gesetze betrifft - für das Parlament. Schon im Rahmen der Diskussion über das gegenständliche Postulat im Landtag wurde daher von mehreren Abgeordneten argumentiert, dass dieser Mehraufwand für ein Milizparlament nicht zu bewältigen sei.
Auch die oben erwähnte Beweislastumkehr wird in der Literatur als wenig effektiv eingestuft. So kam schon ein im Jahr 2005 von der Bertelsmann Stiftung beauftragtes und von Prof. Dr. Werner Jann (Universität Potsdam) und Prof. Dr. Kai Wegrich, Miriam Shergold und Christian van Stolk (RAND Europe) erstelltes Gutachten zur Wirksamkeit von Sunset Legislation als Instrument des Bürokratieabbaus zu dem Ergebnis, dass Befristungs- und Evaluationsklauseln in Gesetzen die Ziele einer Entbürokratisierung nur sehr begrenzt unterstützen, weil sie das Kräfteverhältnis zwischen "Regulierungsgegnern" und "Regulierungsbefürwortern" nicht substantiell verändern. Gemäss einem 2010 ebenfalls für die Bertelsmann Stiftung erstellten Gutachten von Bastian Jantz und Dr. Silvia Veit ("Bessere Rechtsetzung durch Befristungs- und Evaluationsklauseln") zeigen die Erfahrungen der US-Bundesstaaten, dass die erwähnte Beweislastumkehr in der Praxis so nicht stattfindet. Die empirischen Daten belegen vielmehr, dass das Auslaufen einer Regelung eher die Ausnahme als die Regel ist. Das Argument der Beweis-
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lastumkehr ist somit ein theoretisches, welches der Praxis der Rechtsetzung nicht gerecht wird.
Die generelle Einführung von Verfallsfristen birgt zudem die Gefahr, dass auch Normen ausser Kraft treten, deren Weiterbestand unbestritten und aus Gründen der Rechtssicherheit auch notwendig ist. Dadurch können ungewollte Regelungslücken bzw. rechtsfreie Räume entstehen.
3.1.3Internationale Erfahrungen mit Sunset Legislation
Eine empirische Auswertung internationaler Erfahrungen mit Sunset Legislation zeigt, dass generelle Befristungsregeln, wie sie Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre in vielen US-Bundesstaaten und später in Australien sowie in mehreren deutschen Bundesländern eingeführt wurden, international eine Ausnahme darstellen. Der Grund dafür dürfte in der Tatsache liegen, dass die Erwartungen, die mit der Einführung von "Sunset Legislation" verbunden waren, häufig nicht erfüllt wurden. Die nachfolgenden Ausführungen, die sich im Wesentlichen auf das bereits erwähnte Gutachten der Bertelsmann-Stiftung (Jantz/Veit 2010) stützen, belegen dies klar.
Stichwörter
Büro­kra­tie­abbau (Postulatsbeantwortung)
Postu­lats­be­ant­wor­tung iS Bürokratieabbau
Sunset-Legis­la­tion (Vor­schriften mit Ver­fall­datum), Postulatsbeantwortung
Vor­schriften mit Ver­fall­datum (Sunset-Legis­la­tion), Postulatsbeantwortung