Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 57
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Neue Orga­ni­sa­tion im Bereich Inte­gra­tion und Chan­cen­gleich­heit / Menschenrechte
5.Ver­nehm­las­sung
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit und inter­na­tio­nale Anerkennung
8.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gleichs­tel­lungs­ge­setz
2.Aus­län­der­ge­setz
3.Kinder- und Jugendgesetz
4.Gesetz über den Verein für Men­schen­rechte in Liechtenstein
Grüner Teil
 
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4.Neue Organisation im Bereich Integration und Chancengleichheit / Menschenrechte
Im Folgenden wird die neue Organisation im Bereich Integration und Chancengleichheit / Menschenrechte ausgeführt. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf die Stellen, die von der geplanten Reform betroffen sind. Das Thema Integration und Chancengleichheit ist und bleibt auch nach der Reform eine Querschnittsaufgabe, die in den Zuständigkeitsbereich verschiedener Ministerien fällt (insbesondere Bildung/Schule, Inneres/Polizei, Wirtschaft/Arbeit). Unverändert bleibt zudem die Zuständigkeit des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten (AAA) für die aussenpolitischen Agenden im Bereich Menschenrechte. Das AAA wird somit auch in Zukunft die federführende Stelle für die Berichterstattung an internationale Gremien sein.
4.1Amt für Soziale Dienste neu auch Fachstelle für Integration und Chancengleichheit
Neu übernimmt das Amt für Soziale Dienste (ASD) neben dem bisherigen Aufgabengebiet auch die Funktion einer Fachstelle für Fragen der Integration und Chancengleichheit. Das ASD erfüllt dabei die bisherigen behördlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit wie sie in Art. 19 Gleichstellungsgesetz (LGBl. 1999 Nr. 96), in Art. 44 und 45 Ausländergesetz (LGBl. 2008 Nr. 311) sowie im Regierungsbeschluss vom 11. Februar 2005 (RA 2005/332) festgelegt sind. Mit genanntem Regierungsbeschluss wurde das Aufgabengebiet der Stabsstelle um weitere Themenbereiche ausgeweitet. Es umfasst heute neben der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann insbesondere auch die Themen Migration und Integration, soziale Benachteiligung, Behinderung und sexuelle Orientierung. Im gleichen Zug sollen auch die Integrationsprojekte des Ausländer- und Passamtes (APA) in das ASD überführt werden. Der Abschluss von Integrationsvereinbarungen und die die damit verbundene Förderung der Sprachkurse sowie die
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Durchführung der Staatskundeprüfungen verbleiben weiterhin beim APA, da diese Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sind.
Zusammengefasst können die Aufgaben des ASD im Bereich Integration und Chancengleichheit wie folgt umschrieben werden:
Information und Koordination;
Mitwirkung bei Rechtsetzungsvorhaben;
Sensibilisierungs- und Projektarbeit;
Finanzielle Unterstützung für Förderprojekte und Beratungsstellen;
Mitarbeit in regionalen und internationalen Fachgremien.
Das ASD soll nicht auf individueller Ebene (d.h. keine Behandlung individueller Beschwerden) agieren, sondern sensibilisierend auf Veränderungen in den Strukturen hinzielen. Es soll dabei wo immer möglich Kooperationen mit anderen Amtsstellen, privaten Organisationen, Fachstellen, Sozialpartnern und Unternehmen suchen. Es kann sich an privaten Förderprogrammen beteiligen oder diese finanziell unterstützen. Die zu überführenden Aufgaben sind für das ASD nicht komplett neu. Das ASD erfüllt heute schon eine Reihe von integrations- und chancengleichheitspolitischen Aufgaben. So befasst sich das ASD heute schon im Rahmen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe mit integrationsrelevanten Fragen und ist im Bereich der vorschulischen Integration ausländischer Kinder (sprachliche Frühförderung) tätig. Erwähnenswert sind zudem die langjährigen Erfahrungen des Amtes im Bereich der Familien-, Kinder- und Jugendförderung. Das ASD verfügt über eine eigene Abteilung zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und leistet wichtige Präventions- und Koordinationsarbeit zur Bekämpfung von Rassismus und Gewalt bei Jugendlichen. Es ist Mitglied der Vernetzungsgruppe für Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf ("sichtwechsel") und beaufsichtigt das Büro für die Gleichstellung
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von Menschen mit Behinderung (angesiedelt beim Liechtensteiner Behinderten-Verband - LBV). Als Querschnittsaufgabe lässt sich das Thema Integration und Chancengleichheit gut in das Aufgabengebiet des ASD einbetten. Die Zusammenführung der Aufgaben in einer Stelle schafft Synergien und vermindert den Koordinationsaufwand.
4.2.1Unabhängige Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit
Aufgrund EWR-rechtlicher Vorgaben im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann übt die Stabsstelle für Chancengleichheit einen Teil ihrer Aufgaben unabhängig aus (Art. 19 Abs. 2 Bst. a-c iVm Abs. 3 Gleichstellungsgesetz). Die Regierung ist der Ansicht, dass die unabhängigen Aufgaben der Stabsstelle nicht auf das ASD verlagert, sondern in Zukunft von der neuen Menschenrechtsinstitution, sprich dem Verein für Menschenrechte in Liechtenstein, wahrgenommen werden sollen. Zu seinen Aufgaben gehört demnach, Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise dabei zu unterstützen, ihre Beschwerde zu verfolgen, unabhängige Studien zum Thema der Diskriminierung durchzuführen und zu veröffentlichen sowie Empfehlungen zu den verschiedenen Aspekten der Gleichstellung vorzulegen.
LR-Systematik
8
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852
1
10
105
1
10
105
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15
152
LGBl-Nummern
2016 / 507
2016 / 506
2016 / 505
2016 / 504
Landtagssitzungen
10. Juni 2016
Stichwörter
Chan­cen­gleich­heit, neue Zustän­dig­keiten (Amt für soziale Dienste und VLM)
Fachs­telle für Inte­gra­tion und Chancengleichheit
Fachs­telle für Inte­gra­tion und Chan­cen­gleich­heit, neu im Amt für soziale Dienste
G über den Verein für Men­schen­rechte in Liech­tens­tein (VMLG)
Inte­gra­tion, neue Zustän­dig­keit (Amt für soziale Dienste)
Men­schen­rechte in Liech­tens­tein, Gesetz über den Verein (VMLG)
Men­schen­rechts­ins­ti­tu­tion, liech­tens­tei­ni­sche, Schaffung
Stab­ss­telle für Chan­cen­gleich­heit (Auflösung)
Verein für Men­schen­rechte (VML)