Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1980 / 28
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Ein­lei­tung
I.Ein­lei­tung
II.die Wich­tigsten Bes­tim­mungen des Protokolls
III.der Bei­tritt Liech­tens­teins zum Protokoll
IV.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend den Beitritt zum Protokoll über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT
 
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Vaduz, 9. Juni 1980
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir beehren uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Protokoll über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT zu unterbreiten.
I.Einleitung
Die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT stellt den von jeder Vertragspartei bestimmten öffentlichen oder privaten Fernmeldebetrieben sowie weiteren befugten Fernmeldebetrieben in Gebieten ausserhalb der Gerichtsbarkeit einer Vertragspartei Satelliten zur Verfügung, welche Ferngespräche, Daten und Fernsehprogramme von Kontinent zu Kontinent übermitteln.
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Die Organisation umfasst mehr als 100 Staaten, unter ihnen das Fürstentum Liechtenstein, welches ihr mit Wirkung ab dem 12. Februar 1973 beigetreten ist.
Artikel XV Buchstabe c des Uebereinkommens sieht u.a. vor, dass nach Abschluss des sogenannten Sitzabkommens mit dem Sitzstaat (Vereinigte Staaten von Amerika) die übrigen Mitgliedstaaten ein Protokoll über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten abschliessen. Dieses Protokoll wurde in einer Konferenz, die vom 8. - 19. Mai 1978 in Washington stattfand, ausgearbeitet und lag bis zum 20. November 1978 zur Unterzeichnung auf. Liechtenstein hat das Protokoll damals nicht unterzeichnet, es besteht daher die Möglichkeit des Beitritts.
Die INTELSAT ist eine internationale Organisation sui generis, indem sie gleichzeitig eine zwischenstaatliche Organisation darstellt, in der Staaten Mitglieder sind ("Versammlung der Vertragsparteien") und eine kommerzielle Organisation, an der sich die von den Vertragsparteien bezeichneten Fernmeldebetriebe als "Aktionäre" beteiligen ("Versammlung der Unterzeichner", "Gouverneursrat").
Gemäss diesem Doppelcharakter wird die INTELSAT durch zwei Verträge geregelt: Durch ein Uebereinkommen der Vertragsparteien und durch ein Betriebsübereinkommen der Unterzeichner. Dementsprechend wurde in der Konferenz vom Mai 1978 in Washington ein Unterschied gemacht zwischen den Vertretern der Vertragsparteien und denjenigen der Unterzeichner: Nur den Vertretern der Vertragsparteien wurden alle Vorrechte zugestanden, welche üblicherweise Vertretern von Mitgliedstaaten internationaler Organisationen gewährleistet werden. Da im Protokoll keine Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten eingeräumt werden, welche über die im Sitzabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zugestandenen hinausgingen, gehen die im Protokoll enthaltenen Zugeständnisse weniger weit als jene in anderen Verträgen dieser Art.