Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1980 / 49
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Ein­lei­tung
I.Ein­lei­tung
II.Grund­zuege und Inhalt des Uebereinkommens
III.Aus­wir­kungen und Bedeu­tung des Bei­tritts fuer das Fuers­tentum Liechtenstein
IV.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Uebereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979.
 
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Vaduz, 16. September 1980
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehend den Bericht und Antrag betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Uebereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979 zu unterbreiten.
I.Einleitung
Der Europarat befasst sich seit dem Jahre 1962 mit Fragen des Umwelt- und Naturschutzes. Das Europäische Komitee für den Schutz der Natur und der natürlichen Hilfsquellen, welches im gesamten Bereich des Natur- und Umweltschutzes innerhalb des Europarates tätig ist, hat seit dieser Zeit sehr wertvolle Informationen über
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den Status der verschiedenen europäischen Pflanzen- und Tierarten sowie über ihre Lebensräume gesammelt. Obwohl schon anlässlich der ersten europäischen Umweltministerkonferenz 1973 in Wien die Idee aufgegriffen wurde, auf internationaler Ebene gesetzgeberische und verwaltungstechnische Massnahmen zur Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume zu treffen, beschlossen die Umweltminister der Mitgliedstaaten des Europarates angesichts der teils zunehmend alarmierenden Ergebnisse dieser obgenannten Datensammlung doch erst anlässlich ihrer zweiten Konferenz 1976 in Brüssel, ein Uebereinkommen auszuarbeiten, das dem Schutz des Naturerbes Europas dienen soll,
Dieses von einem zwischenstaatlichen Expertenkomitee abgefasste Uebereinkommen bildet die Fortsetzung zu den Resolutionen der beiden europäischen Ministerkonferenzen für Umweltschutz von Wien (1973) und Brüssel (1976). Am 18. Juni 1979 wurde es in der vorliegenden Fassung vom Ministerkomitee des Europarates angenommen und am 19. September anlässlich der dritten Umweltministerkonferenz von 18 Mitgliedstaaten des Europarates, darunter das Fürstentum Liechtenstein, sowie von Finnland und von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet.