Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1980 / 59
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Grund­zuege der Gesetzesaenderung
III.Begru­en­dung der Neuregelung
IV.Geset­zes­vor­lage
zu Artikel 72
Zu Artikel 72 a
Zu Artikel 73
V.Antrag
Blauer Teil
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
 
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Vaduz, 8. Oktober 1980
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir gestatten uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten:
I.Ausgangslage
Mit Gesetz vom 22. Dezember 1959 über den Strassenverkehr, LGBl. 1960 Nr. 3, wurde das schweizerische Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 mit Aenderungen und Ergänzungen, die sich durch die Verschiedenheit der Staatsstruktur sowie des Organisations-, Zivil- und Verfahrensrechts ergaben, als liechtensteinisches Strassenverkehrsgesetz in Kraft gesetzt. Dieses wurde zufolge einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes 1978 dem integralen Wortlaut nach beschlossen und mit Landesgesetzblatt 1978 Nr. 18 kundgemacht. Zur Deckung der von unbekannten oder nichtversicherten Schädigern verursachten Personenschäden ist
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Liechtenstein dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Versicherungsgesellschaften vom 6. April 1960, revidiert am 15. Januar 1968, beigetreten. Danach obliegt die Schadenerledigung der geschäftsführenden Gesellschaft, die nebst dem Ersatz der Aufwendungen und Auslagen für den einzelnen Fall eine Entschädigung für ihre Tätigkeit bezieht.
Eine Aenderung dieser Rechtslage tritt auf den 1. Januar 1981 mit dem Bundesgesetz vom 20. Juni 1980 über den Strassenverkehr ein. Es hebt die Bundesdeckung für unbekannte oder nichtversicherte Schädiger auf. Dies hatte zur Folge, dass die Eidgenossenschaft das eingangs erwähnte Abkommen aufgekündigt hat. Damit wird es ab 1. Januar 1981 auch für Liechtenstein gegenstandslos, da die Kündigung auch im Verhältnis zu Liechtenstein gilt.
LR-Systematik
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741
LGBl-Nummern
1981 / 002