Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1980 / 74
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Ein­lei­tung
I.Gesam­tre­form des Steuerrechts
A.Bis­he­riger Ver­lauf der Reformarbeiten
B.Ziel­set­zung der Totalrevision
C.Steu­er­arten nach der Gesamtreform
D.Abge­schlos­sene Teilbereiche
E.Schwer­punkte der Reformarbeiten
F.Ter­min­pla­nung
II.Aen­de­rung des gel­tenden Steuergesetzes
A.Anpas­sung der Progressionstabelle
B.Auf­he­bung der Alkoholgetränkesteuer
III.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
zur Gesetzesvorlage über die Abänderung des Steuergesetzes
 
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Vaduz, 12. November 1980
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
die Regierung gestattet sich, dem Landtag einen Bericht und Antrag über die Abänderung des geltenden Steuergesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten, der die Anpassung der Zuschlagsskala für die Bemessung der Vermögens- und Erwerbssteuer (Progression) sowie die Aufhebung der Alkoholgetränkesteuer zum Gegenstand hat.
Im Interesse einer umfassenden Information wird die Gelegenheit der beantragten Gesetzesänderung zum Anlass genommen, den Landtag über den Stand der Reformarbeiten zur Totalrevision des Steuergesetzes zu unterrichten und über die Aussichten der Realisierung des auf dem Systems der allgemeinen Einkommenssteuer beruhenden neuen Steuerrechts zu orientieren. Der Zwischenbericht möchte insbesondere verdeutlichen, dass ernsthafte Anstrengungen zur Verwirklichung der Gesamtreform des Steuergesetzes unternommen werden und dass dank der zielstrebigen und sachbezogenen Mitarbeit der Interessenverbände in absehbarer Zeit ein Gesetzesentwurf erwartet werden kann, der unter Wahrung der allgemein anerkannten Besteuerungsgrundsätze eine den liechtensteinischen Verhältnissen angepasste Lastenverteilung zu aewhr1eisten vermag. Die mit dem geplanten Systemwechsel verbundenen Neuerungen in materiellen
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Steuerrecht sind mannigfaltig und zeichnen sich durch verschiedene Losungsmöglichkeiten aus. Es ist aus diesem Grunde einleuchtend, dass im gegenwärtigen Stadium der Reformarbeiten zu diesem oder jenem Teilgebiet noch unterschiedliche Auffassungen innerhalb der mit der Bearbeitung betrauten Kommission bestehen. Die nun angelaufene dritte Phase der Grundlagenerarbeitung sieht in ihrer Zielsetzung bereits die Ausarbeitung konkreter Vorschläge vor, die es ermöglichen werden, gewisse Vorbehalte der in die Vernehmlassung einbezogenen Kreise zu berücksichtigen. Die Aussichten für eine politische Realisierbarkeit der Gesamtreform können umso höher eingestuft werden, je breiter der Konsens der in der Kommission mitwirkenden Interessenverbände ausfällt. Die Regierung erachtet es deshalb für richtig, alle Anregungen und Vorsch1ge im Zusammenhang mit der Gesamtreform zu prüfen und die Auswirkungen gegenüber dem bisherigen Steuerrecht darzustellen, auch wenn daraus zeitliche Verzögerungen in der Weiterführung der Reform erwachsen. Es gilt zu bedenken, dass kaum ein anderes Gesetzeswerk die Einwohner im einzelnen mehr berührt, als des Steuergesetz. Aus diesem Grunde kommt der Erarbeitung der Gesetzesgrundlagen unter Mitwirkung breitester Kreise und der Ausgewogenheit der Lastenverteilung innerhalb der verschiedener. Steuerträger besondere Wichtigkeit zu.
A.Bisheriger Verlauf der Reformarbeiten
Wie die Regierung den Landtag bereits mit den jährlichen Rechenschaftsberichten informierte, gehen die ersten Ueberlegungen für die Verwirklichung der geplanten Gesamtreform des Steuergesetzes bereits in das Jahr 1974 zurück. Aufgrund verschiedener Anregungen und Vorstösse aus Kreisen der Wirtschaftsverbände erteilte die Regierung im Januar 1975 dem Institut für Finanzwirtschaft und Finanzrecht an der Hochschule St. Gallen den Auftrag, die Grundlagen für ein neues Steuergesetz auf der Basis der allgemeinen Einkommensteuer auszuarbeiten. In einem ersten Teil erstattete das beauftragte Institut, für des die Professoren Dr. Ernst Höhn und Dr. Alfred Meier federführend zeichnen, im September 1975 ein
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Gutachten über die Grundzüge eines neuen Gesetzes im Sinne eines Rohkonzeptes mit verschiedenen Alternativlösungen. Auf der Basis dieses Grundlagenentwurfs fällte die Regierung die wegleitenden Entscheidungen über die Ausgestaltung eines totalrevidierten Steuergesetzes. Dabei stand der Uebergang zur allgemeinen Einkommensteuer im Vordergrund. Im Herbst 1976 traf ein umfassender Bericht über die Gesamtreform des Steuerrechts ein, der eine allgemeine Analyse des geltenden Rechts und konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung des neuen Gesetzes beinhaltete.
Nach Ueberprüfung der Gutachten durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe verfasste die Regierung im November 1977 einen ersten Bericht mit dem Ziel, alle Gemeinden, Verbände und Interessenvereinigungen über die wichtigsten Grundzüge der beabsichtigten Steuerreform zu unterrichten und die wesentlichsten Aenderungen, die sich aus einem Wechsel auf das System der allgemeinen Einkommensteuer erwachsen, aufzuzeigen. Im Vernehmlassungsentwurf wurde die Absicht der Regierung verdeutlicht, allen interessierten Kreisen die Möglichkeit zu bieten, Anregungen und Vorschläge für die Ausgestaltung der Steuerordnung zu unterbreiten und an der Diskussion über die Steuerreform teilzunehmen, um eine möglichst breite Meinungsbildung im Interesse einer den spezifisch liechtensteinischen Verhältnissen angepassten Steuerordnung zu erreichen.
Im Oktober 1978 konnten die Stellungnahmen der in die Vernehmlassung einbezogenen Kreise einer ersten Auswertung unterzogen werden. Grundsätzlich wurde die geplante Reform des Steuerrechts -und die vorgeschlagene Umstellung auf das System der allgemeinen Einkommensteuer begrüsst. Entsprechend der bereits früher ins Auge gefassten Vorgangsweise bestellte die Regierung im Januar 1979 eine Gemischte Kommission aus Vertretern der Gemeinden, Wirtschaftsverbände, Interessenvereinigungen und der Verwaltung. Der Kommission wurde die Aufgabe gestellt, auf der Basis des Grundlagenentwurfs vom November 1977 die Reformarbeiten unter Berücksichtigung der Vorschläge, Anregungen und Aenderungsanträge aus der Vernehmlassung weiterzuführen.
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Der aufgrund der Nominationen bestellten Gemischten Kommission gehören kompetente Vertreter des Arbeitnehmerverbandes, des Bankenverbandes, des Bauernverbandes, der Vereinigung eidg. dipl. Buchhalter und Buchsachverständiger, der Vereinigung der Gemeindesteuerkassiere, der Gewerbegenossenschaft, der Industriekammer, des Vereins der Rechtsagenten, des Vereins der Rechtsanwälte, der Vereinigung von Treuhändern und Buchhaltungsbüros und der Vorsteherkonferenz an. Sie tagte unter dem Vorsitz des Regierungschefs und in Anwesenheit von weiteren Vertretern der Regierung und Verwaltung in periodischen Intervallen bis August 1979 und erstattete einen weiteren umfangreichen und detaillierten Bericht mit konkreter Formulierung der materiellen Grundzüge des neuen Steuerrechts. Aufgrund der Empfehlungen der Kommission wurde der Bericht einer erneuten Vernehmlassung unterbreitet.
Im August 1980 nahm die Gemischte Kommission ihre Reformarbeiten wieder auf. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht die Prüfung und Beratung der Stellungnahmen aus der abgeschlossenen zweiten Vernehmlassung auf der Tagesordnung. Gleichzeitig laufen die amtsinternen Erhebungen zu statistischen Auswertungen, die die Grundlage für die Beratung von ersten Vorschlägen für die Steuerbelastung und die Lastenverteilung bilden. Der Terminplan sieht eine weitere Tagungsdauer der Kommission bis Frühjahr 1981 vor. Bis dahin darf ein weiterer Fortschritt mit konkreten Ergebnissen über die Grundzüge des materiellen Steuerrechts, über die Verhältnisse zwischen den einzelnen Steuerarten, über die Belastungsrelationen innerhalb der verschiedenen Steuerträger und über die Vorstellungen der Belastungsgrenzen erwartet werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1981 / 010