Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1980 / 75
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Ein­lei­tung
A.All­ge­meines
B.Vor­ge­se­hene Neue­rungen; Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Artikeln
1. Zu Artikel 2:
2. Zu Artikel 3:
3. Zu Artikel 5:
4. Zu Artikel 6 und 10:
5. Zu Artikel 7 und 8:
6. Zu Artikel 11:
7. Zu Artikel 14:
8. Artikel 19:
C.Antrag
Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend die Schaffung eines neuen Gesetzes über die Schulzahnpflege
 
1
Vaduz, 12. November 1980
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines neuen Gesetzes über die Schulzahnpflege zu unterbreiten.
A.Allgemeines
Zum ersten Mal wurde die Schulzahnpflege in unserem Land im Jahr 1963 geregelt. Das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 28. Dezember 1963, LGBl. 1964 Nr. 8, sowie die darauf aufbauende Verordnung vom 11. Mai 1964 betreffend die Durchführung der Schulzahnpflege, LGBl. 1964 Nr. 19, sind immer noch gültig. Nach einem Zeitraum von 16 Jahren ist es sicherlich angezeigt, den Stand der Schulzahnpflege in unserem Land zu überprüfen und ev. geeignete Massnahmen vorzuschlagen.
Die Schaffung eines Gesetzes über die Schulzahnpflege im Jahr 1963 war von Gesichtspunkt der Volksgesundheit aus gesehen eine wichtige Neuerung. Durch die jährliche Untersuchung konnten Zahnschäden rechtzeitig festgestellt und behandelt werden. Die Verankerung der Gesundheitserziehung in den Schulen wirkte sich sehr bald positiv aus. Wie bei den meisten Neuerungen liess jedoch die anfängliche Begeisterung nach und die aufkommende Nachlässigkeit weiter Kreise bei der Zahnpflege konnte wie in allen Wohnstandsgesellschaften auch bei uns immer deutlicher festgestellt werden. Mängel wurden vor allem im organisatorischen Bereich offensichtlich. So funktionierte zum Beispiel die Zustellung der Schulzahnpflegehefte an die Eltern und an die Zahnärzte nur mangelhaft. In Schulen mit Klassenlehrer-System ging es weit besser als in Schulen mit Fachlehrer-System.
2
So drängte sich Mitte der siebziger-Jahre eine Neuordnung der Schulzahnpflege auf. Im Jahr 1977 wurde im Schulamt eine zentrale Stelle, die mit einer temporären Mitarbeiterin besetzt wurde, geschaffen. Es gelang ziemlich rasch, die aufgetretenen organisatorischen Mängel in der Schulzahnpflege zu beheben. Der organisatorische Umlauf der Schulzahnpflegehefte wurde verbessert. Es kann heute festgestellt werden, dass sich diese Neuordnung positiv ausgewirkt hat und dass im organisatorischen Bereich nun Ordnung herrscht.
Auch bei den prophylaktischen Massnahmen war es zu einem Stillstand gekommen. Seit etwa vier Jahren wurde jedoch auch dieser Bereich wieder besser betreut. An zahlreichen Schulen fanden Elternabende Ober die Zahnpflege statt. Der Schulzahnarzt unterwies dabei die Eltern Ober die richtige Ernährung und gab ihnen Anleitungen zur zweckmässigen Zahnpflege. Zahnarztgehilfinnen besuchten die Kindergärten verschiedener Gemeinden und erteilten dort eine stufengerechte Zahnputzinstruktion. Zur Zeit wird geprüft, wie die Prophylaxe an unseren Kindergarten und Schulen intensiviert werden könnte. Die Schul- und Sanitätsbehörden stehen in Verbindung mit dam Zahnärztlichen Institut der Universität Zürich, das auf diesem Gebiet seit vielen Jahren Pionierarbeit leistet.
In den 16 Jahren, die seit Bestehen des Gesetzes Ober die Schulzahnpflege vergangen sind, fand auch eine erhebliche Kostensteigerung statt. Dies wird aus der folgenden Zusammenstellung ersichtlich:
 
Rechnungsjahr
1964
ca. Fr.
16'000.-
Rechnungsjahr
1965
ca. Fr.
15'000.-
Rechnungsjahr
1966
ca. Fr.
49'000.-
Rechnungsjahr
1970
Fr.
47'646.-
Rechnungsjahr
1973
Fr.
85'871.-
Rechnungsjahr
1976
Fr.
178'171.-
Rechnungsjahr
1977
Fr.
187'258.-
Rechnungsjahr
1978
Fr.
208'788.-
Rechnungsjahr
1979
Fr.
233'129.-
Budget 1980
  
Fr.
248'000.-
LR-Systematik
4
41
419
LGBl-Nummern
1981 / 017