Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967
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Vaduz, den 17. Juni 1981
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehend den Bericht und Antrag betreffend das Europäische Uebereinkommen über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967 zu unterbreiten.
Das gegenständliche Uebereinkommen wurde von einem Expertenkomitee des Europarates in den frühen Sechzigerjähren ausgearbeitet und konnte schliesslich im Jahre 1967 vom Ministerkomitee des Europarates zur Unterzeichnung aufgelegt werden.
Das Uebereinkommen ist am 26. April 1968 nach Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde in Kraft getreten.
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Bis heute haben 11 Mitgliedstaaten des Europarates das Uebereinkommen ratifiziert, 3 weitere haben es unterzeichnet.