Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 33
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Ein­lei­tung
I.Ein­lei­tung
II.Inhalt und Bedeu­tung des Übereinkommens
1.Die Prä­ambel und Teil I: Ver­bind­lich­keiten aus dem Übe­rein­kommen und Anwen­dungs­be­reich (Artikel 1-3)
2.Teil II: Wesent­liche Bes­tim­mungen (Artikel 4-l6)
3.Teil III: Zusätz­liche Bes­tim­mungen (Artikel 17-20)
4.Teil IV: Schluss­bes­tim­mungen (Artikel 21-28)
III.Die Bedeu­tung eines Bei­tritts zum Übe­rein­kommen für das Fürs­tentum Liechtenstein
IV.Aus­wir­kungen eines Bei­trittes zum Übe­rein­kommen für das Fürs­tentum Liechtenstein
V.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag  der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend das Europäische Übereinkommen über die  Adoption von Kindern vom 24. April 1967
 
1
Vaduz, den 17. Juni 1981
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehend den Bericht und Antrag betreffend das Europäische Uebereinkommen über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967 zu unterbreiten.
I.Einleitung
Das gegenständliche Uebereinkommen wurde von einem Expertenkomitee des Europarates in den frühen Sechzigerjähren ausgearbeitet und konnte schliesslich im Jahre 1967 vom Ministerkomitee des Europarates zur Unterzeichnung aufgelegt werden.
Das Uebereinkommen ist am 26. April 1968 nach Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde in Kraft getreten.
2
Bis heute haben 11 Mitgliedstaaten des Europarates das Uebereinkommen ratifiziert, 3 weitere haben es unterzeichnet.