Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 34
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Ein­lei­tung
I.Rechts­hi­sto­ri­scher Rückblick
1.Ein­füh­rung der Schweizer Frankenwährung
2.Zoll­ver­trag
II.Aus­gangs­punkt: Schwei­ze­ri­sche Währungsschutzmassnahmen
1.Noten­wechsel vom 21. Dezember 1965
2.Noten­wechsel vom 15. Mai / 19. Juli 1973
III.Vor­be­rei­tung und Gang der Verhandlungen
1.Stand­punkte
2.Vor­ge­spräche
3.Ver­hand­lungen
4.Revi­diertes Nationalbankgesetz
5.Gesell­schafts­rechts­re­form
IV.Grund­züge des Vertrages
1.Wäh­rungs­ho­heit
2.Ver­trags­ge­gen­stand
3.Här­te­klausel
4.Befug­nisse der Nationalbank
5.Geheim­nis­wah­rung
6.Straf­ge­richts­bar­keit
7.Gleichs­tel­lung
8.Infor­ma­tions- und Konsultationspflicht
V.Kom­men­tie­rung der ein­zelnen Bestimmungen
VI.Antrag
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend den Währungsvertrag zwischen dem  Fürstentum Liechtenstein und der  Schweizerischen Eidgenossenschaft
 
1
Vaduz, 17. Juni 1981
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir beehren uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum oben angeführten Vertrag zu unterbreiten.
I.Rechtshistorischer Rückblick
Der Währungsvertrag nimmt in seiner Präambel Bezug auf den Umstand, dass das Fürstentum Liechtenstein den Schweizerfranken als seine Währung gesetzlich eingeführt hat. Es ist daher angezeigt, hier den Ansatzpunkt zum Vertragswerk zu setzen und die Anfänge der Währungsbeziehungen zur Schweiz aufzuzeigen, um den rechtlichen Standort des Währungsvertrages auszumachen.