Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend den Währungsvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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Vaduz, 17. Juni 1981
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir beehren uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum oben angeführten Vertrag zu unterbreiten.
Der Währungsvertrag nimmt in seiner Präambel Bezug auf den Umstand, dass das Fürstentum Liechtenstein den Schweizerfranken als seine Währung gesetzlich eingeführt hat. Es ist daher angezeigt, hier den Ansatzpunkt zum Vertragswerk zu setzen und die Anfänge der Währungsbeziehungen zur Schweiz aufzuzeigen, um den rechtlichen Standort des Währungsvertrages auszumachen.