Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 46
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Ein­lei­tung
[Beschluss zur Errich­tung der Fürst Franz Josef von Liech­tens­tein Stiftung]
[Regierungsvorlage]
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend einen Beschluss zur Errichtung der Fürst Franz Josef von Liechtenstein Stiftung
 
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Vaduz, 4. August 1981
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung beehrt sich, Ihnen nachstehend Bericht und Antrag betreffend einen Beschluss zur Errichtung der Fürst Franz Josef von Liechtenstein Stiftung zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten.
[Beschluss zur Errichtung der Fürst Franz Josef von Liechtenstein Stiftung]
Am 16. August 1981 feiert Seine Durchlaucht Fürst Franz Josef von und zu Liechtenstein seinen 75. Geburtstag. Aus diesem Anlass beantragt die Regierung dem Hohen Landtag, sie zu ermächtigen, zusammen mit den liechtensteinischen Gemeinden eine Stiftung zu errichten, welche den Namen des Regierenden Fürsten trägt. Die Stiftung soll ein bleibendes Zeichen des Dankes von Volk und Behörden unseres Landes an den Regierenden Fürsten für seine grossen
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Verdienste in seiner über vierzigjährigen Tätigkeit als Staatsoberhaupt sein.
Der Zweck der Stiftung ist in den diesem Antrag beiliegenden Statuten festgehalten. Er bezieht sich auf die Förderung von Vorhaben und Leistungen, die der Wissenschaft, der Forschung der Kultur, der Humanität oder dem Frieden dienen und für das Land Liechtenstein von besonderer Bedeutung sind. Als weiterer Zweck ist die Errichtung eines Fürst Franz Josef von Liechtenstein-Preises für besonders herausgehobene Leistungen im Interesse Liechtensteins vorgesehen, sowie Anerkennungspreise für diesbezügliche qualifizierte Aktivitäten. Im Zusammenhang mit der Preisvergabe oder bei Vorstellung von Veröffentlichungen steht es dem Stiftungsrat zu, Veranstaltungen durchzuführen.
Der Stiftung soll bei ihrer Errichtung ein Vermögen von einer Million Franken gewidmet werden, und zwar von Seiten des Staates Fr. 750'000.- und von Seiten der Gemeinden Fr. 250'000.-, welche nach Bevölkerungsanteil auf die Gemeinden aufgeteilt sind.
Die Regierung stellt dem Hohen Landtag diesen Antrag in der Ueberzeugung, dass ein solches Geschenk des Landes und der Gemeinden zum 75. Geburtstag Seiner Durchlaucht des Landesfürsten als ein Zeichen der Dankbarkeit, der Erinnerung an diesen Geburtstag, sowie als ein erneuter Beweis der Verbundenheit von Volk und Behörden mit dem Regierenden Fürsten zu werten ist.
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Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung dem Hohen Landtag den
Antrag,
folgendem Beschluss die Zustimmung zu erteilen:
1.Die Regierung wird ermächtigt, zusammen mit den liechtensteinischen Gemeinden unter dem Namen "Fürst Franz Josef von Liechtenstein Stiftung" eine Stiftung zu errichten zum Zwecke der Förderung und Auszeichnung von Vorhaben und Leistungen, die der Wissenschaft, der Forschung., der Kultur, der Humanität oder dem Frieden dienen und für das Fürstentum Liechtenstein von besonderer Bedeutung sind.
2.Die Regierung wird ermächtigt, der Stiftung bei Errichtung Fr. 750'000. -- zu widmen.
3.Dieser Finanzbeschluss wird als dringlich erklärt.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung.
Regierung des
Fuerstentums Liechtenstein