Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 56
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Ein­lei­tung
I.All­ge­meines
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­be­rei­tung
II.Vor­läu­fige Ver­ein­ba­rung Auf dem Gebiet von J + S
1.Inhalt
2.Ver­län­ge­rung der vor­läu­figen Vereinbarung
III.Kom­men­tie­rung des Abkommens
IV.Orga­ni­sa­tion
V.Antrag
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung  an den Hohen Landtag
betreffend das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und  der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit auf  dem Gebiete von "Jugend und Sport"
 
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Vaduz. 16. September 1981
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir beehren uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zum vorgenannten Abkommen zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
"Jugend und Sport" ist eine Organisation, die aufgrund des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport sowie aufgrund der Verordnung vom 26. Juni 1972 zum Bundesgesetz geschaffen wurde. Jugend und Sport wurde in der Schweiz auf dem 1. Juli 1972 eingeführt. Damit können Organisationen, die in der sportlichen Jugendarbeit tätig sind, vermehrte Mittel zur Verfügung gestellt werden, um bessere sportliche Erziehungsarbeit leisten zu können. Aufgrund der Tatsache, dass das Sportgeschehen in unserem Lande direkt oder indirekt mit schweizerischen Organisationen zusammenhängt, be-
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stand seitens Liechtenstein ein Interesse, der schweizerischen Organisation J + S beizutreten.