Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 65
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Ein­lei­tung
I.All­ge­meines
II.Die Schwer­punkte der Gesetzesvorlage
III.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Arti­keln der Gesetzesvorlage
Art. 1 Abs. 1
Art. 2 Absatz 1
Art. 2 Absatz 2
Artikel 2 Absatz 3
Artikel 2 Absatz 4 lit. d
Artikel 2 Absatz 4 lit. e, f und g
Artikel 5 bis
Artikel 6
IV.Die Mehrkosten
V.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Änderung des Gesetzes Über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
 
1
Vaduz, 9.Oktober 1981
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aenderung des Gesetzes Ober Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu unterbreiten.
I.Allgemeines
Am 10. Dezember 1965 erliess der Landtag das Gesetz Ober Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Das Gesetz trat auf den 1. Januar 1966 in Kraft.
2
In den Jahren 1968, 1970, 1972, 1976 und 1979 wurde das Gesetz jeweils den veränderten Einkommensverhältnissen angepasst und trat dann auch jeweils auf den 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft. Durch die Revisionen wurde jedesmal das anrechenbare Jahreseinkommen den steigenden Einkünften angepasst. Die Erfassung des Einkommens und damit die Abzugsmöglichkeiten wurden jedoch seit 10 Jahren nur in beschränktem Masse der Entwicklung angeglichen.
Am 16. April 1981 erteilte die Regierung dem Verwaltungsrat der AHV-IV-FAK Anstalten den Auftrag, der Regierung einen Vorschlag zur Aenderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu unterbreiten. Die Regierung sah dabei eine generelle Ueberprüfung des Gesetzes als erforderlich an, wobei insbesondere verschiedene, in der Schweiz bereits in Kraft stehende Verbesserungen, zu berücksichtigen waren.
Am 21. Juli 1981 erstattete die Anstalt Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung der Regierung Bericht. Mit dem Bericht unterbreitete die Anstalt der Regierung einen Entwurf für die Aenderung des Gesetzes Ober Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. In den Sitzungen vom 11. und 18. August 1981 behandelte die Regierung den Entwurf und beschloss, ihn nach der ersten Lesung den Gemeinden zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Die Gemeinden befürworteten einhellig den Gesetzesentwurf und brachten keine Aenderungswünsche vor. In ihrer Sitzung vom 9. Oktober 1981 nahm die Regierung das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis und beschloss nach neuerlicher Behandlung des Entwurfes, die Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung an den Landtag weiterzuleiten.
LR-Systematik
8
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LGBl-Nummern
1982 / 004