Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 75
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Neu­re­ge­lung
III.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den  Hohen Landtag
zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen
 
1
Vaduz, 3. November 1981
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Herren Abgeordnete,
die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines neuen Gesetzes über die Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen zur Genehmigung zu unterbreiten.
I.Ausgangslage
Die Entschädigung der Landtagsabgeordneten, der nebenamtlichen Regierungsräte, der Mitglieder von Gerichtshöfen und Kommissionen richtet sich nach dem Gesetz vom 21. November 1961. Mit Wirkung ab 1. Januar
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1969 wurden die Ansätze durch das Nachtragsgesetz vom 23. Mai 1969 einer Neuregelung zugeführt. Seit dem Jahre 1969 werden die Tag- und Sitzungsgelder trotz erheblicher zwischenzeitlicher Teuerung mit unveränderten Ansätzen ausgerichtet. Die teuerungsbedingten Einbussen in den ohnehin geringfügig bemessenen Entschädigungsansprüchen nahm der Landtag im vergangenen Jahr zum Anlass, eine Kommission für die Ueberprüfung der Entschädigungen für die Landtagsabgeordneten zu bestellen. Diese Kommission hat ihre Arbeiten dem Vernehmen nach in der Zwischenzeit abgeschlossen und legt dem Plenum eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung vor, die die Entschädigung der Landtagsabgeordneten losgelöst von den Taggeldansätzen für Mitglieder der Regierung, Gerichtshöfe und Kommissionen einer Neuregelung zuführt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung kommt der beiliegenden Gesetzesvorlage die Aufgabe zu, eine zeitgemässe Regelung der Entschädigungsansprüche für amtliche Verrichtungen der nicht festbesoldeten Personen festzulegen, die auch die bisherigen Relationen zu den Taggeldansätzen der Landtagsabgeordneten zu wahren vermag.