Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 80
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Ein­lei­tung
I.All­ge­meines
II.Schwer­punkte der Gesetzesvorlage
III.Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Bes­tim­mungen der Gesetzesvorlage
Artikel 2 lit. b
Artikel 3 Absatz 3
Artikel 10 Absatz 2
Artikel 12 Absatz 1
Artikel 12 Absatz 2
Artikel 14 Absatz 1 lit. b
Artikel 16 Absatz 1 lit. c
Artikel 16 Absatz 3
Artikel 16 Absatz 4
Artikel 16 Absatz 5
Artikel 16 Absatz 6 und 7
Artikel 19 Absatz 2
Artikel 19 Absatz 3
Artikel 20 Absatz 3
Artikel 23 Absatz 1
Artikel 23 Absatz 3
Artikel 25 Absatz 1
Artikel 27 Absatz 2
Artikel 32 Absatz 2 und 3
Artikel 35 Absatz 2 und 3
Artikel 36 Absatz 2
II.
IV.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
über die Schaffung eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues
 
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Vaduz, 5. November 1981
p
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues zu unterbreiten.
I.Allgemeines
Am 30. Juni 1977 verabschiedete der Landtag das Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues. Das Gesetz trat auf 1. September 1977 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden die bis dahin gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Bau von Eigenheimen aufgehoben.
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Das Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues steht nunmehr seit etwas mehr als vier Jahren in Kraft. Nachdem während vier Jahren Erfahrungen mit der Durchführung des Gesetzes gesammelt werden konnten, drängen sich nach Ansicht der Regierung Aenderungen des Gesetzes in einzelnen Bestimmungen auf. Die Kommission für Wohnbauförderung hat ihrerseits in mehreren Schreiben eine Gesetzesrevision angeregt.
LR-Systematik
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