Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1981 / 93
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Ein­lei­tung
[Bericht zur Frage der Neu­fest­set­zung des Tag­geldes für die Abge­ord­neten des Liech­tens­tei­ni­schen Landtages]
Kom­mis­si­ons­vor­lage
 
Bericht
zur Frage der Neufestsetzung des Taggeldes für die Abgeordneten des Liechtensteinischen Landtages
 
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Vaduz, 15. Oktober 1981
 
 
[Bericht zur Frage der Neufestsetzung des Taggeldes für die Abgeordneten des Liechtensteinischen Landtages]
Gestützt auf Artikel 64 Absatz 1 lit. b der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, und auf § 28 der Geschäftsordnung für den Landtag vom 23. Mai 1969, LGBl. 1969 Nr. 28, reichen die unterzeichneten Landtagsabgeordneten nachfolgende Initiative ein:
Der Landtag wolle die beiliegenden Gesetzesvorlagen
Das Verfassungsgesetz betreffend die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921
und
das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Liechtensteinischen Landtages
beschliessen.
Auf der Grundlage des Liechtensteinischen Landesgesetzblattes Jahrgang 1969 Nr. 28, vom 23. Mai 1969, "Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein nach § 28", erfolgen diese Initiativen.
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Die Ausgangsbasis ergab sich aufgrund des Landtagsbeschlusses in der Sitzung vom 15. November 1978, in welcher der Landtag eine Landtagskommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen bezüglich der Neufestsetzung der Taggelder für die Abgeordneten, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Fragen beauftragte.
Nachdem sich diese Landtagskommission in insgesamt 7 Sitzungen mit der Lösung der gestellten Aufgabe befasst hatte, wobei zu einigen Sitzungen der Landtagskommission als juristischer Berater Herr Kanzleileiter Dr. Norbert Marxer zugezogen wurde, erfolgte die Berichterstattung in der nichtöffentlichen Landtagssitzung vom 3. Juni 1981.
Nach einer nochmaligen Durchberatung des gesamten Problemkreises anschliessend an die erwähnte nichtöffentliche Sitzung vom 3. Juni d.J. stellte die Landtagskommission übereinstimmend fest, dass zur Erfüllung der in der Sitzung vom 15. November 1978 gestellten Aufgabe (Neufestsetzung der Taggelder für die Abgeordneten usw.) die beiden vorgenannten Gesetzesvorlagen durch den Liechtensteinischen Landtag zu beschliessen wären. Um eine einwandfreie Abstützung des Gesetzes in der Verfassung für das Fürstentum Liechtenstein zu gewährleisten, wird die Präzisierung in der Verfassung als nötig befunden. Das vorgeschlagene Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Landtages weist im wesentlichen folgende Aenderungen auf:
Der Ansatz des Sitzungsgeldes wurde etwas angehoben.
Neu würden die Landtagsabgeordneten eine Entschädigung in der Form einer Jahrespauschale im Sinne von Artikel 9 der Gesetzesvorlage erhalten.
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Eine weitere Neuordnung würde die Entschädigung der Mitglieder des Landtages für deren Auslandtätigkeit erfahren.
Ebenso würden in diesem Zusammenhang die Spesen-Entschädigungen neu geordnet.
Es wird somit beantragt, auf die Vorlagen einzutreten und denselben die Zustimmung zu erteilen.
Die Landtagskommission:
Alfons Schädler
Werner Gstöhl
*) Franz Oehri
Josef Frommelt Armin Meier
*) Die Unterschrift des Abg. Franz Oehri konnte infolge seiner Landesabwesenheit nicht beigebracht werden.