Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend das Europäische Uebereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung vom 17. September 1974 sowie das Zusatzprotokoll zum Europäischen Uebereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung vom 24. Juni 1976
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Vaduz, den 22. Oktober 1982
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehend den Bericht und Antrag betreffend das Europäische Uebereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung vom 17. September 1974 sowie das Zusatzprotokoll zum Europäischen Uebereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung vom 24. Juni 1976 zu unterbreiten.
Durch die Fortschritte, welche in der Chirurgie in den letzten Jahren festzustellen sind, wird in zunehmendem Ausmass die Verpflanzung von Organen und menschlichen oder tierischen Geweben ermöglicht. Dabei
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stellt sich als besonderes Problem jenes der Verträglichkeit der für eine Verpflanzung vorgesehenen Organe beim Organempfänger dar. Zwischen Spender und Empfänger sollte hinsichtlich der Merkmale der Verträglichkeit eine möglichst weitgehende Uebereinstimmung vorliegen. Beim Verfahren der Gewebstypisierung handelt es sich deshalb darum, durch Verwendung von nach Qualität und Zusammensetzung geeigneten Untersuchungsstoffen die Eigenschaften von Geweben möglichst richtig und genau bestimmen zu können. Entsprechende Verfahren werden bereits seit längerer Zeit im Zusammenhang mit Bluttransfusionen angewendet, diese sind aber weit weniger kompliziert.
Zusammen mit der Entwicklung im Bereich der Organtransplantationen erfolgte die Schaffung von regionalen, nationalen und internationalen Zentren für den Organaustausch, welche den mit Transplantationen befassten Chirurgen zur Verfügung stehen. Es ist offensichtlich, dass einer schnellen und effizienten internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich grosse Bedeutung zukommt, da der Erfolg einer Organübertragung sehr stark von der richtigen und genauen Bestimmung der Eigenschaften von Geweben abhängt und diese wiederum von der Qualität und Zusammensetzung der verwendeten Reagenzien (Untersuchungsstoffe). Diese letzteren müssen deshalb einheitlichen Anforderungen genügen, welche im vorliegenden Uebereinkommen festgehalten sind.
Das Zusatzprotokoll zum Europäischen Uebereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung bezieht sich nur auf die Mitgliedschaft der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, und die Ratifikation desselben ist obligatorisch für jene Staaten, die das Uebereinkommen ratifizieren möchten. Es wird daher im folgenden nur kurz darauf eingegangen.
Das Uebereinkommen selbst wie auch das Zusatzprotokoll ist seit dem 23. April 1977 in Kraft. Bisher haben beide Vertragswerke 8 Staaten sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ratifiziert. 4 weitere Staaten haben sie unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch Liechtenstein erfolgte am 22. Oktober 1982.