Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend das Übereinkommen ueber weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung vom 13. November 1979
1
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Uebereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung vom 13. November 1979 zu unterbreiten.
Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Luftverschmutzung vor staatlichen Grenzen nicht Halt macht. Es wurde jedoch erst in jüngerer Zeit aufgrund von Beobachtungen und Messungen bekannt, wie schwerwiegend die Auswirkungen sein können, die der Ausstoss von Schadstoffen in Industriegebieten auf weiter entfernte Länder verursachen kann.
Uebersäuerungsschäden lassen sich am deutlichsten am Rückgang der Artenvielfalt von Wassertieren und an Störungen der Vegetation zu Wasser und auf dem Lande erkennen. Saure Niederschläge führen ebenfalls zu verstärkten Korrosions- und Erosionsschäden, z.B. bei technischen Anlagen und bei Bauwerken. Die hauptsächlich verantwortlichen Schadstoffquellen sind hierbei industrielle Verbrennungsanlagen, Oelheizungen und Fahrzeugmotoren.
2
Die Schadstoffeinwirkungen erfolgen bei Pflanzen einerseits in der Form des "sauren Regens" (nasse Ablagerung: aus dem Schwefeldioxid und Stickoxid entstehen mit dem Wasserdampf in der Luft Schwefel- und Salpetersäure), andererseits in der Form der Luftverschmutzung (trockene Ablagerung: Ablagerung auf Oberflächen durch sogenannte Absorption, Sedimentation oder Impaktion).
Die skandinavischen Staaten, welche vom "sauren Regen" besonders stark betroffen sind, haben als erste die damit im Zusammenhang stehenden Probleme international zur Sprache gebracht und insbesondere im Rahmen der Wirtschaftskommission, der Vereinten Nationen für Europa (ECE) die Ausarbeitung eines multilateralen Abkommens zur Bekämpfung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverschmutzung angeregt.
Nach langen Verhandlungen wurde ein solches Abkommen vom 13. bis 15. November 1979 in Genf anlässlich eines Treffens auf hoher Ebene zur Unterzeichnung aufgelegt. Fast alle west- und osteuropäischen Staaten, darunter auch Liechtenstein, aber auch die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, haben das Uebereinkommen bei diesem Anlass unterzeichnet. Nach Hinterlegung der 24. Ratifikationsurkunde ist das Uebereinkommen am 16. März 1983 in Kraft getreten.