Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1983 / 33
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Ein­lei­tung
I. style="color:#858A8F"Kein Titel
1.All­ge­meines
2.Gründe für die Rati­fi­ka­tion des Übereinkommens
3.Schwer­punkte und Zielsetzungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit und Bezug zu Gesetzen
5.Ver­nehm­las­sung
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
7.Antrag
II. style="color:#858A8F"Kein Titel
8.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen des Übereinkommens
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Europäische Übereinkommen ueber die Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften vom 21. Mai 1980
 
1
Vaduz, den 21. Oktober 1983
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften vom 21. Mai 1980 zu unterbreiten.
I.
1.Allgemeines
Probleme der Raumplanung, des Verkehrs, des Natur- und Umweltschutzes, der Energieproduktion und andere mehr, machen vor den jeweiligen Staatsgrenzen nicht halt und lassen sich nur bei gegenseitiger Bereitschaft zur Rücksichtnahme lösen. Der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit wird deshalb immer mehr Bedeutung beigemessen.
Der Europarat, zu dessen Zielen bekanntlich die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedstaaten gehört, nimmt sich daher besonders auch jener Tätigkeiten an, welche die grenzüberschreitende Kooperation fördern.
Das vorliegende Uebereinkommen ist seit dem 22. Dezember 1981 in Kraft und wurde bislang von Oesterreich, Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, von Irland, Luxemburg, den Niederlanden,von Norwegen, Schweden und von der Schweiz ratifiziert. Liechtenstein hat das Uebereinkommen am 20. Oktober 1983 unterzeichnet.