Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Europäische Übereinkommen über die an den Verfahren vor der Europäischen Kommisssion und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen vom 6. Mai 1969
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Vaduz, den 17. Oktober 1983
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Europäische Uebereinkommen über die an den Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen vom 6. Mai 1969 zu unterbreiten.
Das Europäische Uebereinkommen über die an den Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist am 17. April 1971 in Kraft getreten. Es wurde bislang von folgenden 14 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert: Oesterreich, Belgien, Zypern, Bundesrepublik Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Grossbritannien. Von Liechtenstein wurde es am 27. September 1982 unterzeichnet. (Vgl. Bericht und Antrag betreffend die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, das Protokoll Nr. 2 zur Konvention vom 6. Mai 1963 und die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 5. November 1925, vom 1. Juni 1982).