Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Finanz-Gesetz für das Jahr 1984
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Vaduz, 14. November 1983
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Finanz-Gesetz für das Jahr 1984 zu unterbreiten.
Die im Entwurf zum Finanz-Gesetz für das Jahr 1984 zur Genehmigung vorgeschlagenen Bestimmungen entsprechen inhaltlich vollumfänglich den für das laufende Jahr geltenden Vorschriften.