Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechtes
Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921
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Vaduz, 22. November 1983
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechtes zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 30. Juni 1982 beschloss der Hohe Landtag einstimmig, eine Motion und ein Postulat an die Regierung zu überweisen.
Die Motion, welche am 12. Juni 1982 von den Herren Landtagsabgeordneten Josef Biedermann, Armin Meier, Josef Büchel, Dr. Dieter Walch, Beat Marxer, Noldi Frommelt und Louis Gassner eingebracht worden war, hat folgenden Wortlaut:
"Die unterzeichneten Abgeordneten der FBP-Fraktion reichen, gestützt auf § 29 und § 31 der Geschäftsordnung, nachstehende Motion ein: Der Landtag wolle beschliessen: Der Regierung wird der Auftrag
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erteilt, eine Verfassungsvorlage betreffend Einführung des Frauenstimmrechts auf Landesebene vorzubereiten und dem Landtag in Vorschlag zu bringen".
Das an die Regierung überwiesene Postulat hat folgenden Wortlaut: "Die unterzeichneten Abgeordneten der Fraktion der Vaterländischen Union und der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei stellen hiermit, gestützt auf § 30 der Geschäftsordnung, dem versammelten Landtag den Antrag: Der Landtag wolle beschlossen, die Regierung sei einzuladen, die mit der Einführung des Frauenstimmrechtes zusammenhängenden Probleme zu prüfen, insbesondere in Bezug auf die Einführung einer Karenzfrist für die eingeheiratete Ausländerin und in Bezug auf die politische Rechtsstellung der "Auswärtigen" (Liechtensteiner mit liechtensteinischem Wohnsitz ausserhalb der Heimatgemeinde), dem Landtag hierüber Bericht zu erstatten und die nach ihrer Auffassung notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen vorzuschlagen".