Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1984 / 12
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Ein­lei­tung
I.[Aus­rich­tung von Bei­traegen an die poli­ti­schen Parteien]
1.Aus­gangs­lage
2.Prue­fung des Antrags durch die Regierung
3.Hoehe des Beitrages
4.Auf­tei­lung des Beitrages
5.Ver­nehm­las­sung
6.Finan­zi­elle und Per­so­nalle Auswirkungen
7.Antrag
II.[Erlaeuterungen]
8.Erlaeu­te­rungen zum Gesetzesentwurf
III.Blauer Teil
9.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes ueber die Ausrichtung von Beitraegen an die politischen Parteien
 
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Vaduz, 17. April 1984
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Parteien zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Anfangs September 1983 haben die Vaterländische Union und die Fortschrittliche Bürgerpartei bei der Regierung den Antrag gestellt, den politischen Parteien im Lande eine regelmässige finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln zu gewähren. Es wurde darauf hingewiesen, dass die politischen Parteien in jeder Demokratie die Basis für die politische Meinungsbildung und für die Beschickung der verfassungsmässigen Institutionen durch Mandatare bilden. Ausserdem obliege den Parteien die Aufgabe, die Jugend auf die späteren Rechte und Pflichten als Staatsbürger hinzuweisen und auszubilden, über die Tätigkeit und Aufgaben der verfassungsmässig gewählten Organe zu informieren, die politischen Mandatsträger in ihren Funktionen als Regierungsmehrheit oder als demokratische Opposition zu beraten, Wahlkampfaktionen im Sinne eines wünschbaren und gesunden Wettbewerbes in der Demokratie durchzuführen und die Beziehungen zu ausländischen Parteien gleicher oder ähnlicher Weltanschauung im Interesse der Herstellung einer zweiten, aussenpolitischen Bezugsebene und zur Vorarbeit für offizielle, aussenpolitische Begegnungen zu pflegen. Für die Erfüllung dieser im öffentlichen Interesse gelegenen Aufgaben bedürfe es einer organisatorischen Basis und eines minimalen Verwaltungsapparates, der mit wiederkehrenden Kosten
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für die Führung des Parteisekretariates, für die Durchführung verschiedener Anlässe und Tagungen, für Druckerzeugnisse und die Abgeltung von Portoauslagen verbunden sei. Für die Finanzierung der Kosten der Administration hätten sich die liechtensteinischen Parteien - im Gegensatz zu andern Demokratien in Europa - auf Spenden und Zuwendungen aus Kreisen von Freunden und Anhängern der jeweiligen Partei abgestützt, was naturgemäss eine gewisse Abhängigkeit von einzelnen, grösseren Spendern bewirke und damit zu einem unbefriedigenden Zustand führe. Mit finanziellen Beiträgen des Landes in der Mindesthöhe von Fr. 100'000 je Partei und Jahr könnten die notwendigsten Kosten für die Basis-Infrastruktur der Parteien gedeckt werden. Die Parteien wären dennoch für besondere Anlässe, für Wahlkampfvorbereitungen usw. auch weiterhin auf Spenden und Beiträge ihrer Anhänger angewiesen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1984 / 031
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