Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend den Internationalen Fernmeldevertrag und das fakultative Zusatzprotokoll ueber die obligatorische Beilegung von Streitfaellen, abgeschlossen am 6. November 1982 in Nairobi
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Vaduz, den 27, August 1984
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den Bericht und Antrag betreffend den Internationalen Fernmeldevertrag und das fakultative Zusatz-Protokoll über die obligatorische Beilegung von Streitfällen, abgeschlossen am 6. November 1982 in Nairobi, zu unterbreiten.
Die 1863 gegründete Internationale Fernmeldeunion ist eine der ältesten internationalen Organisationen. Sie zählt gegenwärtig 157 Mitglieder. Gemäss ihrer heute gültigen Zweckbestimmung hat sie zur Aufgabe,
a) | die internationale Zusammenarbeit der Mitglieder der Union im Hinblick auf die Verbesserung und den zweckmässigen Einsatz der Fernmeldeeinrichtungen aller Art zu erhalten und zu verstärken sowie den Entwicklungsländern auf dem Gebiet des Fernmeldewesens technische Hilfe zu leisten und diese Hilfe auszubauen; |
b) | die Entwicklung technischer Mittel und ihre wirksamste Ausnutzung zu fördern, um die Leistung und die Verwendungsmöglichkeiten der Fernmeldedienste zu steigern und diese Dienste soweit wie möglich der Oeffentlichkeit zugänglich zu machen; |
c) | die Bemühungen der Nationen, diese Ziele zu erreichen, miteinander in Einklang zu bringen. |
Das der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) zugrunde liegende Vertragswerk wurde zu wiederholten Malen revidiert, um den jeweils neuen Bedürfnissen der internationalen Zusammenarbeit im Fernmeldebereich gerecht werden zu können. Die letzte Revisionskonferenz fand im Jahre 1982 in Nairobi, Kenya statt. Die Ergebnisse dieser Konferenz bilden das Vertragswerk, das Gegenstand dieses Berichtes und Antrages ist.
Das Fürstentum Liechtenstein ist seit dem 25. Juli 1963, durch den Beitritt zu dem im Jahre 1959 revidierten Vertrag, Mitglied der UIT (LGBI. 1963 Nr. 32). Die Ratifikation des revidierten Vertrages sowie des fakultativen Zusatzprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitfällen, abgeschlossen in Malaga--
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Torremolinos im Jahre 1973, erfolgte 1976 (LGBl. 1976 Nr. 21).
Liechtenstein war an der Konferenz in Nairobi aufgrund einer entsprechenden Vollmacht durch die Schweizer Delegation vertreten, welche im Namen des Fürstentums Liechtenstein das neue Vertragswerk sowie das Schlussprotokoll unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnete.
Der neue Internationale Fernmeldevertrag ist am 1. Januar 1984 zwischen denjenigen Mitgliedern der Internationalen Fernmeldeunion in Kraft getreten, welche die Ratifikationsurkunde oder Beitrittserklärung bis zu diesem Tag hinterlegt haben.
Nach dem Inkrafttreten des Vertrages wird jede Ratifikation und jeder Beitritt mit der Hinterlegung der betreffenden Urkunden beim Generalsekretariat rechtswirksam.