Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1984 / 38
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Ein­lei­tung
I.Ein­lei­tung
II.Ergeb­nisse und Bedeu­tung der 8. Revisionskonferenz
1.All­ge­meines
2.Die ins­ti­tu­tio­nellen Bes­tim­mungen gemäss Grundsatzübereinkommen
3.Das Pro­to­koll über die Vor­rechte und Immunitäten
4.Die mate­ri­ellen Bes­tim­mungen (Anlagen und Anhänge) zum Uebereinkommen
III.Aus­wir­kungen fuer Liechtenstein
IV.Antrag
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend das Uebereinkommen ueber den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)  unterzeichnet in Bern am 9. Mai 1980
 
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Vaduz, den 16. Oktober 1984
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Uebereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), unterzeichnet in Bern am 9. Mai 1980, zu unterbreiten.
I.Einleitung
Das internationale Eisenbahn-Transportrecht wird durch verschiedene internationale Uebereinkommen geregelt. Den wichtigsten unter ihnen ist auch Liechtenstein im Jahre 1938 beigetreten: Internationales Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) bzw. über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr (CIV). Diese Uebereinkommen, durch welche rund dreissig vor allem europäische Staaten gebunden sind, wurden mehrmals revidiert. Die letzte Revision fand anlässlich einer Bevollmächtigtenkonferenz vom 30. April bis 9. Mai 1980 in Bern statt. Das vorliegende neue Uebereinkommen soll gemäss Beschluss einer Sonderkonferenz vom 15. - 17. Februar 1984 am 1. Mai 1985 in Kraft treten.
Liechtenstein war an beiden Konferenzen vertreten und unterzeichnete das Uebereinkommen und die Schlussakte der Konferenz von 1980 wie auch das Protokoll und die Schlussakte der Sonderkonferenz von 1984 zusammen mit den übrigen 32 bisherigen Vertragsparteien.
LR-Systematik
0..7
0..74
0..74.2
LGBl-Nummern
1985 / 040