Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesundheitsgesetzes
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Vaduz, den 7. November 1984
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesundheitsgesetzes zu unterbreiten.
Der vorliegende Entwurf zu einem neuen Gesundheitsgesetz ist von einer Arbeitsgruppe bestehend aus dem Vorsitzenden Regierungsrat Anton Gerner und den Experten Dr. Gottfried Hoby und Dr. Norbert Marxer bearbeitet, von der Sanitätskommission behandelt und von der Regierung durchberaten worden. Da es sich um eine sehr wichtige Rechtsmaterie handelt und die Gesetzesvorlage formelle und materielle Aenderungen gegenüber der geltenden Rechtslage vorsieht, legte die Regierung Wert auf ein breitangelegtes Vernehmlassungsverfahren, um nach dessen Auswertung die parlamentarische Behandlung des bereinigten Gesetzesentwurfes in die Wege zu leiten. Auf das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens wird gesondert eingetreten.