Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend das Finanz-Gesetz fuer das Jahr 1985
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Vaduz, 20. November 1984
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Finanz-Gesetz 1985 zu unterbreiten.
Der dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Entwurf zum Finanz-Gesetz für das Jahr 1985 entspricht - mit Ausnahme der Artikel 3 und 12 - unverändert den bereits für das laufende Jahr geltenden Bestimmungen. Es erübrigt sich deshalb, weitere Erläuterungen zu den inhaltlich nicht abgeänderten Vorschriften anzubringen.