Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1984 / 50
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.[Finanz-Gesetz fuer das Jahr 1985]
1.Unvera­en­derte Bestimmungen
2.Nicht zweck­ge­bun­dene Finanzzuweisungen
3.Ver­zin­sung des Dota­ti­ons­ka­pi­tals der Landesbank
4.Antrag
II.Blauer Teil
5.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend das Finanz-Gesetz fuer das Jahr 1985
 
1
Vaduz, 20. November 1984
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Finanz-Gesetz 1985 zu unterbreiten.
1.Unveraenderte Bestimmungen
Der dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Entwurf zum Finanz-Gesetz für das Jahr 1985 entspricht - mit Ausnahme der Artikel 3 und 12 - unverändert den bereits für das laufende Jahr geltenden Bestimmungen. Es erübrigt sich deshalb, weitere Erläuterungen zu den inhaltlich nicht abgeänderten Vorschriften anzubringen.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
1985 / 001