Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1984 / 52
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Rege­lungs­vor­schlag
3.Stel­lung­nahme des Staatsgerichtshofes
4.Ver­nehm­las­sung
5.Ergebnis
6.Antrag
Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
Zu einem Verfassungsgesetz
 
2
Vaduz, 28. November 1984
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Im Gutachten vom 1. Dezember 1982 hat der Staatsgerichtshof der Regierung empfohlen, für die Kundmachung eine klare, rechtssichere verfassungsmässige Bereinigung in die Wege zu leiten (StGH 1982/36 in: LES 1983, 107 ff). Eine solche Regelung hätte u.a. die Regierung zu ermächtigen, Rechtsvorschriften, die aufgrund von zwischenstaatlichen oder internationalen Verträgen mit dem Ausland als in Liechtenstein geltendes Recht übernommen werden, in vereinfachter Weise im Landesgesetzblatt kundzumachen und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens festzusetzen.
Die Regierung hat im Sinne dieser Ausführungen rechtliche Abklärungen durchgeführt und sie durch den Staatsgerichtshof gutachtlich überprüfen lassen.