Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1984 / 89
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
All­ge­meine Änderungsvorschläge
Ein­griffs­für­sorge
Sub­si­dia­ri­täts­prinzip
Soziales Umfeld
Koor­di­na­tion
Lega­li­täts­prinzip
Finan­zi­elle Auswirkungen
Legis­ti­sche Probleme
Erläu­te­rung zu Ände­rungs­vor­schlägen bei ein­zelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9 (8)
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11 (9, 10)
Zu Artikel 12 (9, 10)
Zu Artikel 13 (9, 10)
Zu Artikel 14 (11)
Zu Artikel 20 (17)
Zu Artikel 22 (19)
Zu Artikel 24 (22)
Zu Artikel 26 (24)
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30 (21)
Zu Artikel 31 (26)
[Gesetzestext]
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag
der Landtagskommission zur Beratung des Sozialhilfegesetzes an den Landtag
 
1
Vaduz, 28. September 1984
 
 
Die in der öffentlichen Sitzung des Landtages vom 20. April 1983 bestellte Kommission zur Beratung der Gesetzesvorlage betreffend die Schaffung eines Sozialhilfegesetzes, bestehend aus den Herren
Abg. Hermann Hassler, Kommissionpräsident,
Landtagsvizepräsident Armin Meier,
Abg. Alfons Schädler,
stellv. Abg. August Beck,
stellv. Abg. Eugen Büchel,
hat die Gesetzesvorlage der Regierung in 20 Sitzungen beraten. Bei den Sitzungen nahm Herr Regierungsrat Dr. Egmond Frommelt teil. Des weiteren wurden die Herren Dr. Norbert Marxer, Dr. Hermann Girardi und Richard Biedermann, der auftrags der Kommission in verdankenswerter Weise zugleich die Protokollführung übernahm, als Experten beigezogen. Ausserdem wurden die Herren Landgerichtsvorstand Dr. Arnold Oehry und der frühere Amtsvorstand des Fürsorgeamtes Ludwig Westmayer gehört. Die Kommission hat sich sehr eingehend mit der Materie auseinandergesetzt. Sie hat sich nicht nur mit Fragen, die die Gesetzgebung betreffen, sondern auch mit solchen der Vollziehung befasst. Dabei ging es der Kommission nicht zuletzt auch darum, einen besseren Überblick über die sozialen Verhältnisse im Lande zu gewinnen, um schliesslich vor diesem Hintergrund auch besser beurteilen zu können, ob dieses Gesetz eine geeignete Grundlage darstellt, die sozialen Probleme der Zukunft zu bewältigen.
2
Die Mitarbeit der Experten war aufgrund ihrer praktischen Erfahrung und umfassenden Kenntnis der Materie für die Kommissionsberatungen sehr wertvoll. Die Kommission möchte sich auch an dieser Stelle für die engagierte Mitarbeit der Herren Experten bedanken.
Die Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Regierungsvorlage wurden in der Sitzung der Kommission vom 18. September 1984 genehmigt, wobei die Kommission ihre Beschlüsse einhellig fasste. Die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen sind in der Kommissionsvorlage durch Fettdruck und Sternchen (*) hervorgehoben. Unwesentliche Änderungen wurden nicht besonders gekennzeichnet. Dies trifft vor allem auf stilistische Änderungen und auf jene Änderungen zu, die im Zuge der Neufassung oder Abänderung anderer Gesetzesstellen notwendig wurden. Solche Änderungen werden im Bericht nicht eigens erwähnt. Wo sich Verschiebungen in der Bezeichnung der Artikel ergeben, ist die frühere Artikelbezeichnung in Klammer gesetzt.
Allgemeine Änderungsvorschläge
Bevor die Kommission in die Erörterung des Gesetzestextes eingetreten ist, hat sie in mehreren Sitzungen eine grundsätzliche Debatte abgewickelt. Schwerpunkte dieser Debatte waren die Eingriffsfürsorge (Bewährungshilfe), das Subsidiaritätsprinzip, das Legalitätsprinzip, die Inkassohilfe und Unterhaltsbevorschussung sowie die Kostenfrage.