Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1985 / 109
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Klae­rung von Vorfragen
a)Defi­ni­tion des Begriffes Wohn­ein­heiten in Ver­dich­teter Ueberbauung
b)Ein­kom­mens­grenzen und Rückzahlungsmodus
3.Erlaeu­te­rungen zu den Abaen­de­rungs­vor­schlaegen der Kommission
Artikel 19 Abs. 2
Artikel 23 Abs. 1
Artikel 23 Abs. 2
Artikel 23 Abs. 3
Artikel 23 Abs. 4
Artikel 23 Abs. 5 lit. a
Artikel 35 Abs. 2
Artikel 35 Abs. 3
4.Antrag
Von der Kom­mis­sion abge­än­derte Regie­rungs­vor­lage (Die Abän­de­rungen sind im Text unter­stri­chen)
 
Bericht und Antrag der Landtagskommission
zur Beratung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues
 
1
Vaduz, 26. November 1985
P
 
Die in der Landtagssitzung vom 3./4. Juli 1985 bestellte Kommission zur Beratung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues, bestehend aus den Herren
Landtagsabgeordneter Hermann Hassler, als Vorsitzender
Landtagsabgeordneter Josef Büchel, Ruggell
Landtagsabgeordneter Noldi Frommelt, Schaan
Landtagsabgeordneter Alfons Schädler, Triesenberg
stellv. Landtagsabgeordneter Anton Hoop, Ruggell,
zog zu ihren Beratungen gemäss § 60 der Geschäftsordnung die Herren
Regierungschef Hans Brunhart und
Regierungssekretär Leonhard Vogt
bei.
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Sie unterbreitet dem Plenum nachstehend Bericht und Abänderungsvorschläge zu der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues.
1.Allgemeines
Die Landtagskommission versammelte sich zu sieben Sitzungen. Als Experten zu den Sitzungen wurden beigezogen:
Herr Adolf Ott, Präsident der Kommission für Wohnbauförderung, zu 2 Sitzungen;
Herr Walter Walch, Architekt, Beauftragter für Landesplanung, zu einer Sitzung.
Der Kommission war vom Plenum die Aufgabe übertragen worden, die Probleme, die im Zusammenhang mit Artikel 23 der Regierungsvorlage aufgeworfen worden waren, zu bereinigen.
In ihrer ersten Sitzung beschloss die Kommission, die Lesung und Diskussion auf Artikel 23 der Regierungsvorlage zu beschränken und andere Bereiche der Gesetzesänderung nur dann in die Diskussion einzubeziehen, wenn sich unmittelbare Zusammenhänge zur Materie von Artikel 23 ableiten liessen.
Im Verlaufe der Behandlung der Gesetzesvorlage erwies es sich sinnvoll, dass sich die Landtagskommission eingehend auch mit den Fragen einer genaueren Definition des Begriffes der "Wohneinheiten in verdichteter Ueberbauung" (Artikel 10 Absatz 3), der Einkommenslimiten (Artikel 19) und des Rückzahlungsmodus für die Wohnbauförderungsdarlehen (Art. 35) befasste.
LR-Systematik
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