Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1985 / 110
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Ein­lei­tung
[Gesetz über die betrieb­liche Alters-, Inva­liden- und Hinterlassenenvorsorge]
 
Zwischenbericht
Landtagskommission zur Beratung des Gesetzes über die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (2. Säule)
 
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Vaduz, 2. Dezember 1985
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Landtagskommission zur Beratung des Gesetzes über die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge hat in 18 Sitzungen die Regierungsvorlage beraten.
Herr Dr. Werner Gysin, Feldmeilen, der schon als Fachexperte für Pensionskassen bei der Erarbeitung der Regierungsvorlage massgeblich beteiligt war, wurde weiterhin für diese Sitzungen beigezogen.
Zu den Sitzungen wurde auch der zuständige Ressortinhaber, Regierungsrat Dr. Egmond Frommelt, eingeladen. Der Leiter des Amtes für Volkswirtschaft, Dr. Benno Beck, sowie auch sein Mitarbeiter, Dr. Hubert Büchel, der auch die Protokollführung besorgte, standen der Kommission für die Abklärung der verschiedensten Fragen, die insbesondere unsere Wirtschaft betrafen, mit Rat und Tat zur Verfügung.
Die Kommission hat die Regierungsvorlage in ihren Grundzügen als Basis beibehalten, aber teilweise vereinfacht und umformuliert oder - soweit nötig - präzisiert und ergänzt.
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[Gesetz über die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge]
Die Kommission hat zwei Gesetzesentwürfe bearbeitet, von denen der eine den Alters- und Risikoteil abdeckt ("grosse Lösung" ) und der andere nur den Risikoteil ("kleine Lösung").
Beide Vorschläge liegen als nicht-beschlossene Entwürfe vor:
Gesetz über die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (Entwurf für die "grosse Lösung" vom 21.11.1985) und
Gesetz über die betriebliche Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (Entwurf für die "kleine Lösung" vom 21.11.1985).
Die "grosse Lösung" baut material und formal auf der "kleinen Lösung" in dem Sinne auf, dass bei einer vorgezogenen Einführung der "kleinen Lösung" eine Ausweitung auf die "grosse Lösung" im Prinzip ohne weiteres möglich ist.
Die Kommission ist einhellig der Ansicht, dass die "grosse Lösung" nur über eine Volksabstimmung eingeführt werden sollte. Für die Einführung der "kleinen Lösung" würde allenfalls ein Landtagsbeschluss genügen. Die Meinungen sind geteilt, ob die "grosse Lösung" ohne Zwischenschaltung der kleinen Lösung eingeführt werden soll. Die Kommissionsminderheit plädiert für die vorgezogene Einführung der "kleinen Lösung".
Innerhalb der Kommission stehen noch Probleme an, insbesondere in Bezug auf die Anlagevorschriften. Für diesen und andere Punkte erwartet die Kommission noch angeforderte Stellungnahmen .
Die Kommission ist mit dem Experten der Ansicht, dass eine Inkraftsetzung des Gesetzes - sei dies die "grosse" oder die
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"kleine Lösung" - nicht vor dem 1. Januar 1987 möglich ist, da auch die erforderlichen Verordnungen vor diesem Zeitpunkt ausgearbeitet vorliegen müssen.
Die Kommission möchte deshalb ihre Entwürfe dem kommenden Landtag zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Gesetzesentwürfe und die Sitzungsprotokolle sind beim Landtagssekretariat hinterlegt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
(Georg Gstöhl, Vorsitzender)