Zwischenbericht
der Landtagskommission zur Beratung des Strafgesetzbuches zu Handen des Landtages
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Vaduz, 12. Dezember 1985
1. | Die in der Landtagssitzung vom 2. Mai 1985 bestellte Landtagskommission, der Landtagspräsident Dr. Karlheinz Ritter als Vorsitzender, Landtagsvizepräsident Armin Meier sowie die Herren Abgeordneten Hermann Hassler, Dr. Dieter Walch und Dr. Peter Wolff angehörten, ist zu sechs Sitzungen zusammengetreten, an denen auch von seiten der Regierung Regierungschef-Stellvertreter Hilmar Ospelt und Ressortsekretär Dr. Herbert Wille teilnahmen. |
2. | Die Landtagskommission hat sich zuerst mit grundsätzlichen Fragen befasst, die die Todesstrafe, den straflosen Schwangerschaftsabbruch, die Angleichung der Tagessätze an die effektive Freiheitsstrafe, die Strafverschärfung nach Schadensbeträgen (Wertgrenzen), den Embryonenhandel und die Computerkriminalität betrafen. Diese Themen wurden eingehend diskutiert. |
Die Kommission hat sich einhellig für
die Aufhebung der Todesstrafe,
die Angleichung der Tagessätze an die effektive Freiheitsstrafe,
die Strafverschärfung nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit des verursachten Schadens anstatt nach den in der Vorlage vorgesehenen in Franken ausgedrückten Schadensbeträgen (Wertgrenzen)
und das Verbot des Embryonenhandels
ausgesprochen. Dem straflosen Schwangerschaftsabbruch nach dem Vorschlag der Regierungsvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.
Die Frage der Computerkriminalität wird Gegenstand weiterer Erörterungen aufgrund von noch einzuholenden Informationen sein.
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3. | Die anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage im Landtag aufgeworfenen Fragen wurden bis und mit § 78 durchberaten. |
4. | Eine abschliessende Beratung der von der Kommission zu behandelnden Fragen war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Arbeit wird von einer vom neuen Landtag zu bestellenden neuen Kommission weitergeführt und abgeschlossen werden müssen. |
Der Kommissionspräsident:
(Dr.Karlheinz Ritter)