Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1985 / 15
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Ein­lei­tung
I.[Abän­de­rung des Gesetzes über das Veterinärwesen]
1.All­ge­meines
2.Gründe für die Teilrevision
3.Schwer­punkte der Teilrevision
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Ver­nehm­las­sung
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
7.Antrag
II.[Erläuterungen]
8.Erläu­te­rungen zum Gesetzesentwurf
III.Blauer Teil
9.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes betreffend die Abaenderung des Gesetzes ueber das Veterinaerwesen
 
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Vaduz, den 1. Oktober 1985
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über die Schaffung eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend das Veterinärwesen waren zunächst im Sanitätsgesetz vom 18. Januar 1945, LGBl. 1945 Nr. 3, und zum Teil auch im Gesetz vom 30. Dezember 1937 betreffend das Dienstverhältnis und die Besoldung der Staatsbeamten, Staatsangestellten und Lehrpersonen, LGBl. 1938 Nr. 6 (Dienstgesetz), enthalten.
Mit der Schaffung eines Gesetzes über das Veterinärwesen im Jahre 1966 wurden einige das Veterinärwesen betreffende Bestimmungen des Sanitätsgesetzes (Artikel 33 bis 35) aufgehoben.
Dennoch sind im Sanitätsgesetz und im Dienstgesetz noch Bestimmungen über das Veterinärwesen enthalten, die es in das Gesetz über das Veterinärwesen zu integrieren gilt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1986 / 004