Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1985 / 20
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Ein­lei­tung
I.[Abaen­de­rung des Finanz-Gesetzes]
1.Aus­gangs­lage
2.Begriff und Folgen der Kalten Progression
3.Moeg­lich­keiten zum Aus­gleich der Kalten Progression
4.Aus­mass der Kalten Progression 1981/84
5.Aus­wir­kungen des Vor­ge­schla­genen Sys­tems zum Aus­gleich der Kalten Progression
6.Kalte Pro­gres­sion auf Frauenerwerb
7.Steu­er­aus­faelle durch die Aus­schal­tung der Kalten Progression
8.Ver­nehm­las­sung
9.Antrag
10.Bei­lagen
II.Blauer Teil
II.Geset­zes­vor­lagen
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend die Abaenderung des Finanz-Gesetzes fuer das Jahr 1985 und des Gesetzes ueber die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz)
 
1
Vaduz, 21. Mai 1985
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanz-Gesetzes für das Jahr 1985 und des Steuergesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der Einfluss der teuerungsbedingten Erwerbserhöhungen auf die Steuerbelastung der natürlichen Personen ist in den zurückliegenden Jahren in periodischen Intervallen durch Abänderung oder Ergänzung der steuerrechtlichen Bestimmungen ausgeglichen worden. Seit der letzten Anpassung des Steuergesetzes an die veränderten Einkommensverhältnisse ist die am schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung um 17 Prozent angestiegen. Vor diesem Hintergrund wurde in der Landtagssitzung vom 19. Dezember 1984 von den Herren Abgeordneten Josef Biedermann, Beat Marxer, Dr. Dieter Walch, Noldi Frommelt, Josef Büchel und Louis Gassner eine Motion eingereicht, die die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für den Ausgleich der sog. kalten Progression bei der Vermögens- und Erwerbssteuer zum Gegenstand hat. Die Motion wurde in der Landtagssitzung vom 17. April 1985 der Regierung überwiesen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1985 / 051
1985 / 050