Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1986 / 14
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Ein­lei­tung
I.[Anlass]
1.Anlass
2.Gründe fuer die Gesetzesänderung
3.Ergebnis der Vernehmlassung
4.Antrag
II.[Erläuterungen]
5.Erläu­te­rungen zur Gesetzesvorlage
III.Blauer Teil
6.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend die Abaenderung des Arbeitsgesetzes  (Einfuehrung des 8. September - "Maria Geburt" - als gesetz- licher Feiertag)
 
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Vaduz, den 3. Juni 1986
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Arbeitsgesetzes (Einführung des 8. September - "Maria Geburt" - als gesetzlicher Feiertag) zu unterbreiten.
1.Anlass
Am 22. Dezember 1969 verabschiedete der Hohe Landtag eine Gesetzesvorlage, mit welcher der 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag erklärt und damit den Sonntagen gleichgestellt wurde. Um die Zahl der arbeitsfreien Tage gleichzuhalten, wurde im Einverständnis mit dem Bischöflichen Ordinariat in Chur und dem Liechtensteinischen Priesterkapitel gleichzeitig der 8. September als staatlich anerkannter Feiertag aufgehoben.
Die Aufhebung des 8. September als staatlich anerkannter Feiertag stiess nicht überall auf Verständnis. Denn einerseits war das Fest Maria Geburt in der Bevölkerung fest verankert, andererseits wurde aber auch eine Anhäufung von Feiertagen im Frühjahr als wenig sinnvoll empfunden. Als im Jahre 1985 der Pastoralbesuch
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von Papst Johannes Paul II. im Fürstentum Liechtenstein auf den 8. September festgelegt wurde, erhielten die Bestrebungen für die Wiedereinführung des staatlichen anerkannten Feiertages Maria Geburt neuen Auftrieb. Bei der Regierung wurden denn auch mehrere entsprechende Anträge eingereicht.
LR-Systematik
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822
LGBl-Nummern
1986 / 085
Landtagssitzungen
26. Juni 1986