Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag
betreffend das Gesetz über die Aenderung der Gemeindegrenze Triesen/Triesenberg
2
Vaduz, 11. März 1987
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Wir gestatten uns, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Aenderung der Gemeindegrenze Triesen/Triesenberg zu unterbreiten:
Die Bürgerversammlung der Gemeinde Triesen beschloss am 21./23. November 1986 die Aenderung der Gemeindegrenze gegenüber der Gemeinde Triesenberg gemäss dem diesem Bericht beigelegten Uebersichtsplan. Einen gleichlautenden Beschluss fasste die Bürgerversammlung der Gemeinde Triesenberg ebenfalls am 21./23. November 1986. Gemäss Artikel 4 der Verfassung und Artikel 1 Absatz 2 des Gemeindegesetzes kann die Aenderung einer Gemeindegrenze nur durch ein Gesetz erfolgen. Dieser Rechtslage entsprechend unterbreiten wir Ihnen den nachstehenden Gesetzesentwurf. Die im Gesetzesentwurf erwähnte wegleitende Beschreibung finden Sie als Anhang dieses Berichtes.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den
Antrag,
die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung
Regierung des
Fuerstentums Liechtenstein
Beilagen:
Regierungsvorlage
Uebersichtsplan 1 : 10'000
wegleitende Grenzbeschreibung