Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1987 / 31
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Ein­lei­tung
I.[Gesetze über die Landes- und Gemeindesteuern]
1.All­ge­meines
2.Gründe fuer die Gesetzesänderung
3.Finan­zi­elle Auswirkungen
4.Antrag
II.Blauer Teil
5.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend die Abaenderung des Gesetzes ueber die Landes- und Gemeindesteuern  (Steuerbefreiung von abgasarmen Motorfahrzeugen)
 
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Vaduz, 29. September 1987
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In Liechtenstein wurden in den zurückliegenden Jahren verschiedene Massnahmen zur Schadstoffreduzierung in der Luft eingeleitet. So trat anfangs 1986 das neue Luftreinhaltegesetz in Kraft und im Sommer 1987 wurde von der Regierung die entsprechende Verordnung erlassen. Nachdem neben den Feuerungsanlagen der Motorfahrzeugverkehr heute zu den grössten Schadstofferzeugern gehört, wurden auch auf diesem Gebiete Massnahmen getroffen, um eine Reduktion des Schadstoffausstosses zu erreichen. Neben der verstärkten Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Durchführung von freiwilligen motorfahrzeugfreien Sonntagen (zur Bewusstmachung des Problems der Luftverschmutzung durch den Motorfahrzeugverkehr) wurde vom Landtag in der Sitzung vom 12. Juni 1985 eine Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet. Mit diesem
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Gesetz werden Motorfahrzeuge, die für den Betrieb mit Dreiweg-Katalysatoren und Lambdasonde zugelassen sind und die Grenzwerte der US-83-Vorschriften nicht überschreiten, bis zum 31. Dezember 1989 von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Diese Regelung gilt sowohl für Motorfahrzeuge, welche neu in Verkehr gesetzt werden als auch für solche, welche entsprechend umgerüstet werden. Andere Motorfahrzeuge, deren Abgase diese Grenzwerte nicht überschreiten, werden ebenfalls bis zu diesem Datum von der Motorfahrzeugsteuer befreit.
Heute kann festgestellt werden, dass die Steuerbefreiung von abgasarmen Motorfahrzeugen positive Auswirkungen gezeigt hat. So erfüllten von den im August 1987 in Liechtenstein immatrikulierten 108 neuen Personenwagen und Kleinbussen 83 Fahrzeuge oder 76,9 % die US-83-Norm. Mitte September 1987 waren bei der Motorfahrzeugkontrolle knapp 16'000 Personenwagen und Kleinbusse registriert, davon 2'217 Fahrzeuge, welche die US-83-Norm erfüllen und 221 Fahrzeuge mit einem ungeregelten Katalysator, welche die im Oktober 1986 eingeführten verschärften Abgasvorschriften (AGV 86) erfüllen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1987 / 066
Landtagssitzungen
11. November 1987
20. Oktober 1987