Bericht und Antrag
der Landtagskommission zur Beratung des Strafgesetzbuches
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Vaduz, 2. Mai 1987
In den öffentlichen Landtagssitzungen vom 17. April und 2. Mai 1985 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches in erster Lesung in Beratung gezogen. Nach durchgeführter erster Lesung hat der Landtag in der öffentlichen Landtagssitzung vom 2. Mai 1985 vor Durchführung der zweiten Lesung die Regierungsvorlage an eine Landtagskommission überwiesen. Die Kommission wurde vom Landtag wie folgt bestellt:
Landtagspräsident Dr. Karlheinz Ritter, Vaduz, Vorsitz Abg. Hermann Hassler, Schellenberg Abg. Armin Meier, Mauren Abg. Dr. Dieter Walch, Vaduz stellv. Abg. Dr. Peter Wolff, Schaan
Die Kommission hat ihrer Beratung die Voten der ersten Lesung des Landtages zugrundegelegt.
Die am 2. Mai 1985 bestellte Kommission hat 6 Sitzungen abgehal-
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ten. Am 12. Dezember 1985 hat sie zu Handen des Landtages einen Zwischenbericht über ihre Arbeiten erstattet. In der öffentlichen Landtagssitzung vom 30. April 1986 wurde die Landtagskommission zur Beratung eines neuen Strafgesetzbuches neu bestellt. Es gehörten ihr die Mitglieder an:
Landtagspräsident Dr. Karlheinz Ritter, Vaduz, Vorsitz
Frau Abg. Emma Eigenmann, Nendeln
Abg. Hermann Hassler, Schellenberg
Abg. Dr. Dieter Walch, Vaduz
Frau stellv. Abg. Hildegard Beck, Schaan
Die neubestellte Landtagskommission zur Beratung eines neuen Strafgesetzbuches hat die Arbeiten der früheren Landtagskommission fortgesetzt. An den Kommissionssitzungen nahm von seiten der Regierung Herr Regierungschef-Stellvertreter Dr. Herbert Wille teil. Als Protokollführer wurde Herr Ressortsekretär lic.iur. Marzell Beck bestellt. Insgesamt wurde die Regierungsvorlage in 21 Sitzungen beraten.
Die Kommission verabschiedete in ihrer Sitzung vom 2. Mai 1987 einhellig diesen Bericht samt den entsprechenden Aenderungsvorschlägen. Es wurde darauf verzichtet, die Regierungsvorlage mit den Aenderungen der Kommissionsvorlage neu zu erstellen. Dieser Bericht enthält somit nur die Aenderungsvorschläge der Kommission zur Regierungsvorlage. Die Aenderungen und Ergänzungen der Kommission sind besonders hervorgehoben. Der Bericht umfasst drei Teilbereiche. Der erste Teil setzt sich mit den grundsätzlichen Fragen, die die Kommission erörtert hat, auseinander. Der zweite Teil umfasst eine zusammenfassende Darstellung jener Fragen und Aenderungswünsche aus der ersten Lesung, welche die Kommission erörtert und nach eingehender Prüfung beschlossen hat, in diesen
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Bereichen die Regierungsvorlage nicht zu ändern. Der dritte Teil setzt sich mit den von der Kommission an der Regierungsvorlage vorgenommenen Aenderungen auseinander.
Die Landtagskommission hat sich vorgängig einer artikelweisen Beratung der Regierungsvorlage zuerst mit grundsätzlichen Fragen befasst, die die Todesstrafe, den straflosen Schwangerschaftsabbruch, die Angleichung der Tagessätze an die effektive Freiheitsstrafe, die Strafverschärfung nach Schadensbeträgen (Wertgrenzen), das Verhältnis der Vermögensdelikte zu den Delikten über Leib und Leben, den Embryonenhandel und die Computerkriminalität betreffen. Diese Themenbereiche wurden eingehend diskutiert und bereits vor Inangriffnahme der artikelweisen Beratung der Regierungsvorlage entsprechende Beschlüsse gefasst (vgl. Zwischenbericht der Landtagskommission zur Beratung des Strafgesetzbuches zu Handen des Landtages vom 12. Dezember 1985). Die in der öffentlichen Landtagssitzung vom 30. April 1986 neu bestellte Landtagskommission zur Beratung eines neuen Strafgesetzbuches hat in ihrer ersten Sitzung beschlossen, an den bisherigen Beschlüssen festzuhalten, so dass die Kommission nach Abschluss der Durchberatung der Regierungsvorlage auf die von diesen Beschlüssen betroffenen Bereiche nicht mehr zurückkam. Nach Abschluss der Durchberatung der Regierungsvorlage hat denn auch die Kommission nur noch die Bereiche Embryohandel und Computerkriminalität, die noch offen waren, in Beratung gezogen.