Bericht und Antrag
der Landtagskommission zur Beratung der Gesetzesvorlage über die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge
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Vaduz, 7. August 1987
In die öffentliche Landtagssitzung vom 9. Mai 1984 hat die Fürstliche Regierung einen Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge eingebracht (Nr. 13/1984), welcher in dieser Sitzung in 1. Lesung behandelt worden ist.
Zu den anlässlich der 1. Lesung geäusserten Bemerkungen und Fragen hat die Regierung einen Bericht mit Stellungnahme (datiert 26. Juni 1984) vorgelegt; dieser Bericht wurde in der Landtagssitzung vom 28. Juni 1984 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat der Landtag eine Kommission zur Beratung des Gesetzesentwurfs bestellt, bestehend aus den Herren
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Landtagsabg. Georg Gstöhl, Vorsitzender
Landtagsabg. Josef Büchel
Landtagsabg. Noldi Frommelt
Landtagsabg. Alfons Schädler
Landtagsabg. Günther Wohlwend.
Diese Landtagskommission hat in 18 Sitzungen getagt und einen Zwischenbericht (datiert 2. Dezember 1985) in die Landtagssitzung vom 19.12.1985 eingebracht, welcher dort zur Kenntnis genommen worden ist. Der am 2.2.1986 neu gewählte Landtag hat in seiner ersten Sitzung vom 30.4.1986 auch die Kommission zur Weiterbearbeitung der Vorlage für die betriebliche Vorsorge wie folgt neu bestellt:
Landtagsabg. Günther Wohlwend, Vorsitzender
Landtagsabg. Josef Büchel
Landtagsabg. Johann Kindle
Landtagsabg. Alfons Schädler
stv. Landtagsabg. Edwin Marxer.
Diese Kommission hat in 8 Sitzungen getagt und den vorliegenden Bericht ausgearbeitet, den sie hiermit dem Plenum samt Abänderungsvorschlägen zur Regierungsvorlage sowie entsprechenden Erläuterungen und Beilagen unterbreitet. Zu den Sitzungen zog die Kommission Herrn Regierungsrat Dr. Egmond Frommelt (bis Ende 1985) bzw. Herrn Regierungsrat Dr. Peter Wolff (ab Neubestellung der Kommission 1986) bei sowie als Experten Herrn Dr. Werner Gysin, Feldmeilen, und vom Amt für Volkswirtschaft Herrn Amtsvorstand Dr. Benno Beck und Herrn Dr. Hubert Büchel, welchem die Protokollführung oblag.
Neben der hiermit unterbreiteten Gesetzesvorlage betreffend die Schaffung einer obligatorischen betrieblichen Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge wurde von der Landtagskommission auch eine auf der vorgenannten "grossen Lösung" beruhende "kleine Lösung" beraten, welche nur den Risikoteil, nicht aber den Altersteil abgedeckt hätte. Dieser Entwurf für eine "kleine Lösung" sollte nach dem Wunsch der Minderheitsfraktion in der Kommission vorgezogen behandelt und mit dem Antrag dem Landtag unterbrei-
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tet werden, diese Vorlage vorab als Gesetz zu verabschieden. Da die "kleine Lösung" einen Teil der "grossen Lösung" darstellt, hätte sie zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend erweitert werden können.
Die Minderheitsfraktion hat ihren Standpunkt in einem Papier vom 13.1.1987 "Standortbestimmung und Anträge der Minderheit der Landtagskommission zur Beratung des Gesetzes über die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung zuhanden des Kommissionspräsidenten" dargelegt. Dieses Papier findet sich im Anhang zu diesem Kommissionsbericht. Mit den entsprechenden Anträgen ist die Minderheitsfraktion jedoch in der Abstimmung innerhalb der Kommission unterlegen, so dass dieser Entwurf nicht mehr weiter überarbeitet worden ist.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit und des Experten ist die "kleine Lösung" ungenügend. Im übrigen stützte man sich auf den durch den Landtag vorgegebenen Auftrag, die "grosse Lösung" weiter zu beraten.
Aufgrund der vorgenannten Präferenz hat sich die Minderheitsfraktion der Kommission dann bei den Abstimmungen zu den einzelnen Artikeln sowie zur Gesamtvorlage der Stimme enthalten. Die einzelnen Bestimmungen sowie die Gesamtvorlage wurden damit mit drei Zustimmungen bei zwei Enthaltungen durch die Kommission verabschiedet.
Ein wesentlicher Punkt im Rahmen der Beratung über den vorliegenden Gesetzesentwurf war die Frage der Kapitalanlagen, welche im Detail nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt werden soll. Aufgrund der Wichtigkeit der diesbezüglichen Bestimmungen hat die Landtagskommission von der Regierung einen Entwurf für die entsprechende Verordnung erbeten. Auch dieser Entwurf, datiert vom 20.6.1986, bildet eine Anlage zu diesem Bericht, ebenso wie ein weiterer Statutenentwurf von bzw. für die Gemeinschaftsstiftungen einer Lebensversicherungsgesellschaft für die betriebliche Vorsorge im Fürstentum Liechtenstein (Datum 30. Oktober 1985).