Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1988 / 120
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Ein­lei­tung
I.Bil­dung der Landtagskommision
II.Neu­fest­set­zung der Kostenbeteiligung
1.Vor­be­mer­kung
2.Vari­anten der Kostenbeteiligung
3.Ergän­zende sta­tis­ti­sche unterlagen
4.Angaben des Experten Dr. Lutz
III.Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­buer und frei­wil­lige Kostenbeteiligung
IV.Wei­terer Abaenderungsvorschlag
V.Erlaeu­te­rung der Abaenderungsvorschlaege
Artikel 14 Absatz 2
Artikel 22
Artikel 23
Artikel 23 bis
Schluss­be­mer­kungen
Ent­wurf Landtagskommission (3.11.1988)
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag
der Landtagskommision
zur Beratung der Gesetzesvorlage über die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung
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Vaduz, den 3. November 1988
 
I.Bildung der Landtagskommision
In der öffentlichen Landtagssitzung vom 20. Oktober 1987 hat die Fürstliche Regierung einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung eingebracht (Nr. 26/1987), welcher in dieser Sitzung in erster Lesung behandelt worden ist.
Mit Ausnahme der von der Regierung in Artikel 23 vorgeschlagenen Kostenbeteilung der Versicherten war die Gesetzesvorlage im wesentlichen unbestritten. Auf Grund der anlässlich der ersten Lesung vorgebrachten Einwendungen zur vorgesehenen Kostenbeteilung der Versicherten hat die Regierung dem Landtag am 3. November 1987 einen ergänzenden Bericht sowie einen Abänderungsvorschlag zu Artikel 23 des Gesetzes über die Krankenversicherung unterbreitet. Anlässlich der zweiten Lesung der Gesetzesvorlage in der öffentlichen Landtagssitzung vom 11. November 1987 hat der Landtag eine Kommission zur Beratung des Gesetzesentwurfes bestellt, bestehend aus den Herren
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Landtagsabgeordneter Hermann Hassler, Vorsitzender
Landtagsabgeordneter Dr. Helmuth Matt
Landtagsabgeordneter Heinz Ritter
Landtagsabgeordneter Georg Vogt
Landtagsabgeordneter Dr. Dieter Walch.
Infolge Erkrankung war Herr Hermann Hassler gezwungen, sein Mandat als Kommissionsmitglied und Vorsitzender zurückzulegen. Ab der dritten Kommissionssitzung fungierte als Vorsitzender Herr Landtagsabgeordneter Dr. Helmuth Matt, neu in die Kommission berufen wurde der Stv. Landtagsabgeordnete Edwin Marxer.
Die Landtagskommission hat in zwölf Sitzungen getagt, wobei der Schwerpunkt der Erörterungen ganz eindeutig und im Sinne des Auftrages des Landtages auf der Ueberarbeitung des Artikels 23, der die Kostenbeteiligung der Versicherten regelt, lag. In der zweiten Sitzung wurde die Problematik mit Vertretern des Liechtensteinischen Krankenkassen-Verbandes besprochen, zur siebten Sitzung wurde Herr Dr. Peter Lutz, Sektionschef beim Bundesamt für Sozialversicherung, Bern, beigezogen, der im Jahre 1984 im Auftrag der Regierung ein Gutachten über die Möglichkeiten der Dämpfung der Krankenpflegekosten im Fürstentum Liechtenstein verfasst hatte. Die Protokollführung oblag Herrn Hansjakob Falk, Amt für Volkswirtschaft.
LR-Systematik
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Landtagssitzungen
16. November 1988