Stellungnahme der Regierung
zum Gesetzesvorschlag vom 18. Oktober 1988 der Abgeordneten Josef Büchel, Dr. Dieter Walch, Louis Gassner und Emma Eigenmann betreffend Abaenderung des Gesetzes über die Gerichts-, Oeffentlichkeitsregister- und Grundbuchsgebühren
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Vaduz, den 13. Dezember 1988
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Abgeordneten Josef Büchel, Dr. Dieter Walch, Louis Gassner und Emma Eigenmann haben am 18. Oktober 1988 im Landtag nachstehenden Gesetzesvorschlag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gerichts-, Oeffentlichkeitsregister- und Grundbuchsgebühren eingereicht:
Aufgrund der §§28 und 31 der Geschäftsordnung des Landtages bringen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden Gesetzesvorschlag ein:
Der Landtag wolle beschliessen: