Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1988 / 15
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Ein­lei­tung
I.[Allgemeines]
1.All­ge­meines
2.Rechts­grund­lagen
3.Antrag
II.[Erläuterungen]
4.Erlaeu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen der Gesetzesvorlage
III.Blauer Teil
5.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die  Ausgabe einer Gold- und einer Silbermuenze  aus Anlass des 50-Jaehrigen Regierungsjubilaeums  von Fuerst Franz Josef II. von Liechtenstein
 
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Vaduz, 3. Mai 1988
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Ausgabe einer Gold- und einer Silbermünze aus Anlass des 50-jährigen Regierungsjubiläums von Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Zu Beginn des Jahres 1988 wurde vom Organisationskomitee für den Staatsfeiertag 1988 bei der Regierung die Anregung unterbreitet, aus Anlass des 50-jährigen Regierungsjubiläums Seiner Durchlaucht des Landesfürsten eine Gold- und eine Silbermünze auszugeben.
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Liechtenstein kann zwar im laufenden Jahrhundert bereits zum zweitenmal den Anlass eines 50-jährigen Regierungsjubiläums eines Fürsten begehen. Eine derart lange Regierungszeit ist aber so aussergewöhnlich, dass sie auch einer besonderen Würdigung bedarf. Mit der Ausgabe einer Münze möchte daher die Regierung eine bleibende Erinnerung schaffen.
Liechtenstein hat mit der Ausgabe von Münzen Zurückhaltung geübt. Seit der Einführung der Frankenwährung wurden sechs Prägungen durchgeführt, und zwar in den Jahren 1924, 1930, 1946, 1952, 1956 und 1962 (1986 ausgegeben).
Die Prägung der liechtensteinischen Goldmünzen erfolgte zur Zeit der Kronenwährung durch das K. K. Münzamt in Wien, seit der Einführung der Frankenwährung durch die Eidgenössische Münzstätte in Bern. Da die Eidgenössische Münzstätte nicht in der Lage war, die Prägung für Liechtenstein zu besorgen, mussten dafür erstmals Privatfirmen beigezogen werden. Aufgrund der eingegangenen Offerten vergab die Regierung den Auftrag an die weltweit anerkannte Firma Huguenin in Le Locle.
Auch mit der künstlerischen Gestaltung geht die Regierung neue Wege. Die früheren Münzen wurden ausschliesslich von ausländischen Künstlern entworfen. Der künstlerische Entwurf für das Bildnis Seiner Durchlaucht des Landesfürsten auf den Münzen 1988 wird von Dr. Georg Malin geschaffen. Das Landeswappen und die Inschriften werden von der Firma Huguenin selber angefertigt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1988 / 024
Landtagssitzungen
25. Mai 1988